Umwelt

Flandern verhängt 176.185 Euro Bußgelder wegen Jagdverstößen 2024 und 2025

Das flämische Departement Omgeving meldet 176.185 Euro an verwaltungsrechtlichen Geldbußen gegen 80 Betroffene. Geahndet wurden unter anderem verbotene Fanggeräte, vergiftete Köder und das Aussetzen von Wild.

Das flämische Departement Omgeving hat in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 176.185 Euro an verwaltungsrechtlichen Geldbußen wegen Verstößen gegen die Jagdregelung in Flandern verhängt. Betroffen waren 80 Personen. Die höchste Einzelbuße belief sich auf 11.925 Euro. Das geht aus einer am 20. September 2026 veröffentlichten Mitteilung hervor, die über das Fachportal EMIS verbreitet wurde.

Geahndet wurden nach Behördenangaben vor allem das nicht vorschriftsmäßige oder verbotene Aufstellen von Fanggeräten, der Einsatz vergifteter Köder sowie das Aussetzen von Wild. Solche Verstöße stehen häufig zugleich im Konflikt mit den Vorgaben des Artenschutzes. Die Sanktionen wurden als Verwaltungsmaßnahmen ausgesprochen und sind vom Strafrecht zu unterscheiden; sie dienen der konsequenten Durchsetzung der einschlägigen Vorschriften unabhängig von einem möglichen strafrechtlichen Verfahren.

Zuständig für diese Verfahren ist innerhalb des Departement Omgeving die gewestliche Sanktionsstelle Cluster Sanctionering en Advisering. Sie führt Verwaltungsverfahren auf Grundlage der festgestellten Ordnungswidrigkeiten und entscheidet über Bußgeldhöhe und flankierende Maßnahmen. Maßstab sind die rechtlichen Vorgaben des flämischen Jachtdecreet sowie einschlägige Bestimmungen zum Arten- und Wildtiermanagement. Die Bußgelder können je nach Schwere des Verstoßes um zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden, etwa durch die Abschöpfung von Vorteilen aus der Tat oder verwaltungsrechtliche Auflagen.

Die nun veröffentlichten Zahlen beziehen sich ausdrücklich auf die Kalenderjahre 2024 und 2025. Sie zeichnen ein Bild fortgesetzter Kontrolle und Ahndung illegaler Jagdpraktiken in Flandern. Der Schwerpunkt auf verbotenen Fanggeräten, vergifteten Ködern und dem Aussetzen von Wild unterstreicht den engen Bezug zwischen Jagdregelung und Artenschutz. Nach Darstellung der Behörde soll die verwaltungsrechtliche Ahndung abschreckend wirken und den Vollzug des Jagdrechts beschleunigen, indem klare, dokumentierte Verstöße zeitnah sanktioniert werden.

Die Mitteilung benennt keine Einzelfälle. Sie liefert jedoch belastbare Eckdaten zu Umfang und Bandbreite der Ahndung, die für Jäger, Grundeigentümer und Naturschutzakteure relevant sind. Für alle Betroffenen gelten die regulären Rechtsmittel gegen Verwaltungsbescheide. Weitere Detailinformationen zu Verfahren und Bemessung der Bußgelder sind in den einschlägigen Erläuterungen des Departement Omgeving und den Bestimmungen des Jachtdecreet festgehalten.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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