Am Abend des 13. September 2026 ist über Brussels Airport in Zaventem erneut eine Drohne festgestellt worden. Nach Angaben des belgischen Flugsicherungsdienstes skeyes wurde das Objekt sowohl visuell als auch auf digitalen Systemen erfasst. Der Flugbetrieb blieb jedoch ohne Beeinträchtigung. Die öffentliche Rundfunkanstalt RTBF sprach von der zweiten Drohnensichtung an aufeinanderfolgenden Abenden. Ermittlungen zur Herkunft des Geräts laufen.
Der Vorfall reiht sich in eine kurze Serie ein: Bereits am 12. September war über dem Flughafen eine Drohne gemeldet worden. Damals kam es laut BRUZZ, BX1 und Reuters zu vorübergehenden Einschränkungen, einzelne Anflüge wurden unterbrochen und Maschinen wichen aus. Nach diesen Berichten wurden Flüge nach Ostende und Lüttich umgeleitet, bevor der Betrieb nach Kontrollen wieder normal aufgenommen wurde. Brussels Airport bestätigte gegenüber Belga, dass nach den Inspektionen keine Gefahr mehr bestand.
skeyes verweist in solchen Fällen auf eine standardisierte Prozedur: Wird eine Drohne in der Nähe kritischer Infrastruktur gemeldet oder detektiert, können Starts und Landungen vorsorglich ausgesetzt werden. Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit und werden aufgehoben, sobald die Lage geklärt ist. Für den 13. September stellten die beteiligten Stellen klar, dass der Betrieb nicht angepasst werden musste.
Juristisch ist der Rahmen eindeutig: Unautorisierte Drohnenflüge im kontrollierten Luftraum sind in Belgien verboten und können straf- wie verwaltungsrechtlich verfolgt werden. Ob im aktuellen Fall ein Verstoß vorliegt, hängt von der Identifizierung des Betreibers und der genauen Flugzone ab. Behörden und Flughafenbetreiber betonen, dass die Zusammenarbeit zwischen Brussels Airport und skeyes fortlaufend geschärft wird, um Sichtungen rasch zu verifizieren und Risiken zu minimieren.
Der Doppelvorfall hat über den unmittelbaren Standort hinaus Bedeutung. Drohnen über großen Verkehrsdrehkreuzen berühren Sicherheitszuständigkeiten und operatives Krisenmanagement auf föderaler Ebene. Für die kommenden Tage ist mit weiterer Bewertung der Detektions- und Meldeketten zu rechnen. Zugleich bleibt festzuhalten: Während der Flugbetrieb am 12. September nachweislich kurz gestört war, verlief der Abend des 13. September trotz erneuter Drohnensichtung geordnet.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).