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Belgien prüft striktere Alkoholwarnung – Brauereien starten Gegenkampagne

Die föderale Regierung will den Warnhinweis auf Alkoholwerbung verschärfen. Belgische Brauereien und Teile der Horeca-Branche mobilisieren mit Anzeigen gegen den Plan.

Nach einer breit angelegten Anzeigenaktion der Branche eskaliert in Belgien der Streit um eine neue Warnformel auf Alkoholwerbung. Die föderale Regierung plant, die bisherige Pflichtzeile „Alkoholmissbrauch schadet der Gesundheit“ durch den kürzeren Hinweis „Alkohol schadet der Gesundheit“ zu ersetzen und Format sowie Platzierung in sämtlichen Werbemitteln verbindlich festzulegen. Der Entwurf wurde gemäß EU-Vorgaben der TRIS-Anhörung notifiziert und befindet sich in der europäischen Abstimmung.

Belgische Brauereien und Teile der Horeca-Branche wenden sich mit einer koordinierten Kampagne gegen die Verschärfung. Sie verweisen auf die kulturelle Bedeutung des Brauwesens, warnen vor zusätzlicher Bürokratie und sehen Risiken für grenzüberschreitende Marketingaktivitäten. In Stellungnahmen zur TRIS-Anhörung werden wirtschaftliche und rechtliche Bedenken betont, darunter die Vereinbarkeit mit europäischem Binnenmarktrecht und die Ausgestaltung der künftigen Layoutvorgaben.

Das Lager der Befürworter stützt sich auf gesundheitspolitische Empfehlungen und die Präventionsagenda der EU. Nach Einschätzung des Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit entspricht die neue Formulierung dem wissenschaftlichen Kenntnisstand, wonach bereits moderater Alkoholkonsum das Risiko für mehrere Krankheiten erhöht. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Plans zur Reduktion alkoholbedingter Schäden. Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke verteidigt den Vorstoß als klarere Information für Verbraucherinnen und Verbraucher, die unabhängig von individuellen Konsummustern gelten soll.

Parteipolitisch verläuft die Bruchlinie nicht streng entlang der Koalition: Abgeordnete der Abgeordnetenkammer aus Regierungs- und Oppositionsreihen signalisieren teils Unterstützung als Gesundheitsmaßnahme, teils Skepsis wegen möglicher Eingriffe in die Werbefreiheit und einer befürchteten Stigmatisierung lokaler Produkte. Juristinnen und Juristen verweisen darauf, dass der endgültige Wortlaut und die technische Ausgestaltung entscheidend sein werden, um Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Die nächsten Schritte hängen von zwei Verfahren ab: Zum einen muss ein königlicher Erlass die Pflichtformulierung und die grafischen Spezifikationen festlegen. Zum anderen wertet die Regierung die Rückmeldungen aus der TRIS-Anhörung aus. Erst danach steht fest, ob und in welcher Form die neue Warnzeile eingeführt wird. Bis dahin werben die Branchenverbände weiter für Ausnahmen oder eine Rückkehr zur bisherigen Formulierung, während Gesundheitsexperten und Ministeriumsvertreter auf die Kohärenz mit nationalen Zielen und europäischen Empfehlungen pochen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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