Belgien rückt der Einführung einer digitalen Vignette näher. Die Wallonische Regierung teilte mit, Wallonie, Flandern und die Region Brüssel-Hauptstadt hätten sich politisch auf das Vorhaben verständigt. Als Zieltermin wird der 1. Mai 2027 genannt. Bis dahin sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen und die technische Umsetzung festgelegt werden. Es handelt sich noch nicht um eine verabschiedete Gesetzesregelung; eine Kooperationsvereinbarung zwischen Föderalstaat und Regionen ist erforderlich.
Nach derzeitigem Planungsstand soll die digitale Vignette für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten und inländische wie ausländische Halter erfassen. Der Verkauf könnte einige Wochen vor dem Starttermin beginnen. Die Eckdaten gehen aus Mitteilungen der Wallonischen Regierung sowie begleitenden parlamentarischen Anfragen hervor; endgültige Verordnungen liegen noch nicht vor.
Zur Tarifstruktur kursieren in belgischen Medien und parlamentarischen Unterlagen Orientierungswerte für Jahres- und Kurzzeitvignetten. Genannt werden etwa Beträge im Bereich von rund 90 bis 125 Euro pro Jahr sowie Tages- oder Wochenprodukte im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Eurobereich. Verbindlich sind diese Zahlen nicht: Die Tarife, mögliche Ausnahmen und Ermäßigungen sowie die Ausgestaltung nach Kriterien wie CO₂-Emissionen und Gewicht müssen von den zuständigen Verwaltungen präzise festgelegt und verabschiedet werden.
Politisch wird die Maßnahme mit einer verlässlichen Finanzierung von Erhalt und Ausbau des Straßennetzes begründet. Zugleich soll die Belastung stärker an Umweltaspekten ausgerichtet werden. Die Umsetzung eines landesweit einheitlichen, digitalen Systems wirft praktische Fragen auf: Wie werden Kontrolle und Sanktionen organisiert, welche Daten werden erhoben und wie werden Datenschutz und Rechtsmittel gesichert? Diese Punkte sind offen und Gegenstand der laufenden Abstimmung zwischen den Regionen und dem Föderalstaat.
Erwartete Folgen betreffen insbesondere Pendlerinnen und Pendler aus dem Ausland sowie den Transitverkehr. Im Benelux-Raum könnte die Vignette Wettbewerbswirkungen entfalten, je nach Tarifniveau und Ausnahmeregeln. Vertreter der föderalen und regionalen Politik werben für das Vorhaben; Kritiker warnen vor Zusatzkosten für Haushalte und vor einem höheren administrativen Aufwand. Fest steht: Ohne einen formellen Beschluss durch die beteiligten Institutionen – einschließlich der Abgeordnetenkammer, wo Begleitgesetzgebung nötig sein kann – bleibt der 1. Mai 2027 ein politischer Zielpunkt, kein rechtsverbindlicher Starttermin.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).