Politik

Belgien meldet Rückgang der Asylgesuche, 44-Prozent-Zahl bleibt unbelegt

Die föderale Ministerin Anneleen Van Bossuyt verweist auf sinkende Antragszahlen. Ein pauschaler Rückgang um 44 Prozent lässt sich mit amtlichen Reihen derzeit nicht bestätigen.

Die Zahl der Asylgesuche ist in Belgien 2026 spürbar gesunken. Die föderale Ministerin für Asyl und Migration, Anneleen Van Bossuyt (N-VA), führt dies auf seit 2025 umgesetzte Krisenmaßnahmen zurück. Offizielle Mitteilungen ihres Hauses nennen für die ersten fünf Monate 2026 einen Rückgang um knapp 31 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für einzelne Monate – etwa Februar – wurden Rückgänge von rund 36 Prozent ausgewiesen. Diese Angaben beziehen sich jeweils auf klar bezeichnete Zeiträume und Vergleichsbasen.

Eine im Umlauf befindliche Behauptung, die Asylgesuche seien um 44 Prozent gesunken, ist nach derzeitigem Stand nicht als übergreifender Jahres- oder Gesamtwert belegbar. Weder verfügbare Monatsreihen der Behörden noch Auswertungen fachlicher Beobachter belegen für 2026 insgesamt einen solchen Wert. Für das Jahr 2025 lag die Gesamtzahl der Asylanträge bei 34.439; daraus allein lässt sich kein pauschaler 44-Prozent-Rückgang für 2026 ableiten. Fachberichte, darunter die Asylum Information Database, verweisen zudem auf deutliche Unterschiede zwischen Erst- und Folgeanträgen sowie zwischen einzelnen Monaten.

Die Regierung begründet den Rückgang mit einer Kombination aus legislativen und administrativen Eingriffen. Dazu zählen strengere Regeln für Anträge von Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat Schutz erhalten haben, verschärfte Kontrollen sowie organisatorische Anpassungen im Aufnahme- und Registrierungsverfahren. Nach Lesart der Ministerin haben diese Maßnahmen „Anreize“ reduziert, in Belgien einen Antrag zu stellen.

Zugleich warnen Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen vor rechtlichen und humanitären Risiken. Sie verweisen auf anhängige Verfahren und Entscheidungen, in denen Teile der Praxis beanstandet oder vorläufig ausgesetzt wurden, unter anderem durch den Verfassungsgerichtshof. Kritiker machen geltend, dass Einschränkungen beim Zugang zur Unterbringung und lange Wartezeiten die Rechte Schutzsuchender verletzen könnten. Die Aufnahmeagentur Fedasil und die Asylbehörde betonen, dass Entlastungen in einzelnen Monaten nicht automatisch eine dauerhafte Stabilisierung bedeuten.

Für eine belastbare Bewertung sind fortlaufende, datierte Monatsreihen und eine saubere Trennung der Vergleichsgrößen erforderlich: Monat-zu-Monat, Jahr-zu-Jahr, Erst- versus Folgeanträge. Solange ein aktueller, amtlich bestätigter Gesamtwert fehlt, bleibt die Runde Zahl von 44 Prozent eine unbelegte Zuspitzung. Bestätigt ist dagegen: Die Antragszahlen liegen 2026 in mehreren Monaten deutlich unter den Vorjahreswerten. Welche Anteile darauf politische Maßnahmen oder externe Faktoren wie Routenverschiebungen und EU‑weit sinkende Erstanträge haben, ist offen und Gegenstand laufender Auswertungen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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