Aktuell

Wallonien verankert Prêt Coup de pouce dauerhaft und verschärft die Regeln

Die Regierung der Wallonischen Region hat am 27. August 2026 beschlossen, den Prêt Coup de pouce dauerhaft fortzuführen und die Ausführungsregeln zu präzisieren.

Die Regierung der Wallonischen Region hat am 27. August 2026 beschlossen, den Prêt Coup de pouce dauerhaft fortzuführen und die Regeln zu verschärfen. Rechtsgrundlage ist das geänderte Dekret vom 4. Juni 2026, das zentrale Bestimmungen des Dekrets vom 28. April 2016 anpasst. Das Instrument mobilisiert private Ersparnisse über nachrangige Darlehen an Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Selbständige und ist für natürliche Personen mit einem jährlichen Steuerkredit verbunden.

Kern der Reform sind klarere Förderbedingungen, präzisere Ausführungsregeln und Vorkehrungen gegen Umgehungspraktiken. Genannt werden insbesondere das Verbot kreisförmiger oder koordinierter Kreditvergaben zwischen verbundenen Akteuren, die darauf abzielen könnten, mehrfache steuerliche Begünstigungen zu erschließen. Ziel ist es, Fehlanreize zu begrenzen, den Schutz öffentlicher Mittel zu stärken und die Legitimität des jährlichen Steuerkredits zu sichern.

Die operative Verwaltung verbleibt bei Wallonie Entreprendre. In den Begleitunterlagen nennt die Regierung seit Einführung mehr als 9.600 gewährte Darlehen mit einem kumulierten Finanzierungsvolumen von über 111 Millionen Euro; davon profitierten rund 2.500 Unternehmen und Selbständige. Diese Bestandszahlen flossen in die Bewertung ein, das Instrument zu verstetigen.

Steuerlich bleibt der jährliche Steuerkredit für natürliche Personen erhalten; die Sätze und Obergrenzen sind in den geänderten Ausführungsbestimmungen geregelt. Die formale Stütze bildet weiterhin das Dekret vom 28. April 2016, dessen Anwendung durch das Dekret vom 4. Juni 2026 und nachgeordnete Regelungen aktualisiert wurde. Aus der Mitteilung geht hervor, dass die Regierung die Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen und die Nachverfolgung von Rückzahlungen ausbaut.

Für die Wirkungsmessung legt der Beschluss Evaluationsindikatoren fest: Erfasst werden die Anzahl registrierter Kredite, das finanzierte Volumen und die Zahl der geförderten Unternehmen. Diese Evaluationsindikatoren sollen in festen Zeitabständen berichtet werden und dienen als Grundlage für etwaige weitere Anpassungen. Die Regierung betont, dass die Reform vor allem Rechtssicherheit für Kreditgeber schafft und die Aufsicht über mögliche Interessenkonflikte und Umgehungen verbessert.

Mit der Dauerverankerung des Prêt Coup de pouce setzt Wallonien ein Signal der Kontinuität in der Finanzierung kleiner Unternehmen. Zugleich werden Lücken im bisherigen Regelwerk geschlossen, ohne die Grundarchitektur des Instruments – private Darlehen mit begrenztem Risikoausgleich über einen Steueranreiz – zu verändern.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk