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Wallonien hebt Fischereiverbot in Flüssen auf

Die wallonische Umweltverwaltung hat das seit Juli geltende Verbot der Freizeitfischerei in Flüssen und gemischten Gewässern zum 2. September 2026 aufgehoben. Örtliche Einschränkungen bleiben je nach Lage möglich.

Die wallonische Umweltverwaltung Service public de Wallonie (SPW) hat das seit Juli 2026 geltende, vorübergehende Fischereiverbot in Flüssen und gemischten Gewässern mit Wirkung zum 2. September 2026 aufgehoben. Der Schritt folgt auf hydrologische Messungen, die in weiten Teilen der Region gesunkene Wassertemperaturen und eine Stabilisierung der Abflüsse zeigen. Damit endet die regionweite Maßnahme; sie kann jedoch lokal ersetzt oder ergänzt werden, wenn die Bedingungen dies erfordern.

Nach Angaben des SPW hat sich die Lage in vielen Flussabschnitten deutlich entspannt, wodurch der Stress für Fischbestände zurückgegangen ist. Zugleich bleibt die Situation räumlich heterogen: In Teilen von Ostwallonien und Südwallonien liegen die Abflüsse weiterhin unter dem langjährigen Mittel. Für solche Abschnitte können die zuständigen Dienste vor Ort weiterhin zeitweilige Sperren anordnen. Gemeindebehörden und regionale Umweltstellen entscheiden nach eigener Prüfung über befristete Einschränkungen und informieren darüber.

Das nun aufgehobene Verbot war Mitte Juli 2026 per Ministerialerlass erlassen worden. Anlass waren anhaltende Hitzeperioden und ausgebliebene Niederschläge, die zu außergewöhnlich niedrigen Abflüssen führten. Neben der Freizeitfischerei wurden damals auch Paddelaktivitäten sowie der Betrieb einzelner Kleinwasserkraftanlagen beschränkt, um Restwasser zu sichern und aquatische Lebensräume zu schützen. Diese Eingriffe sind Teil des standardisierten Verwaltungsvorgehens bei hydrologischen Extremlagen in Wallonien.

Mit der Aufhebung setzt die Verwaltung auf differenzierte Steuerung je nach Gewässerzustand. Der Schutz der Fischbestände und die Minimierung zusätzlicher Stressfaktoren bleiben leitend. Anglerinnen und Angler sollen vor einem Angelausflug die aktuelle Lage bei der eigenen Gemeinde, beim SPW oder bei regionalen Fischervereinigungen prüfen. Für die Ausübung der Fischerei ist weiterhin ein gültiger Fischereischein erforderlich; örtliche Regeln zu Schonzeiten, Mindestmaßen und Gerät sind verbindlich. Bei Kontrollen ist die Berechtigung vorzulegen.

Konkrete Wiederöffnungen einzelner Gewässerabschnitte ergeben sich aus den Entscheidungen der zuständigen Dienste. Wo die hydrologischen Daten eine Entlastung bestätigen, ist die Freizeitfischerei wieder erlaubt. Wo Flüsse und gemischte Gewässer weiter belastet sind, bleiben punktuelle Restriktionen möglich, bis die Pegel- und Temperaturdaten eine Entwarnung zulassen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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