Die Wallonische Regierung hat am 31. August 2026 einen Aufruf zur Einreichung von Projekten über 4 Millionen Euro veröffentlicht. Gefördert werden ein bis drei industrielle Vorhaben, die in der Wallonie neue Verwertungs- und Recyclingkapazitäten für gesammelte gebrauchte Textilien aufbauen. Die Bewerbungsfrist läuft vom 28. August bis zum 16. November 2026 um 12 Uhr.
Die Durchführung des Verfahrens liegt bei W.ALTER, einer Einheit von Wallonie Entreprendre. Angesprochen sind Unternehmen der Sozialwirtschaft, auch in Partnerschaften mit anderen Wirtschaftsakteuren. Nach Angaben der Trägerorganisation sollen Projekte bevorzugt werden, die erweiterte Sortierkapazitäten, industrielle Aufbereitung, stoffliches Recycling und die Transformation in höherwertige Produkte nachweisen und dauerhaft in der Region verankert sind. Die Maßnahme wurde von der Wallonischen Regierung als Baustein eines bereits beschlossenen Stabilisierungs- und Aufbaupakets eingeordnet.
Hintergrund ist der Strukturwandel in der Sammel- und Wiederverwendungsbranche: Die selektive Sammlung von Textilien ist in der Wallonie seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Für 2026 führte die Region zusätzlich eine Kompensation von 151 Euro pro getrennt gesammelter und sortierter Tonne ein. Diese Unterstützung gilt laut Regierung bis zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien (Responsabilité Élargie du Producteur), die derzeit für 2028 vorgesehen ist. Parallel beschloss die Region befristete Hilfen etwa für Lagerhaltung und steuerliche Erleichterungen in bestimmten Entsorgungsfällen.
Beobachtungen der Behörden zufolge steigen die Sammelmengen, während die Wiederverwendbarkeitsquoten sinken und Exportmärkte für Second-Hand-Textilien an Gewicht verlieren. Mit dem jetzt gestarteten Programm will die Wallonische Regierung – so die offizielle Begründung – Investitionen in regionale Wertschöpfungsketten anstoßen und die Abhängigkeit von volatilen Auslandsmärkten verringern. W.ALTER verweist darauf, dass die Auswahl auf industriell tragfähige, lokal verankerte und beschäftigungswirksame Projekte zielt.
Fakten zu Fristen, Verfahren und Fördersummen stammen aus den Mitteilungen der Wallonischen Regierung, von W.ALTER und aus einschlägigen Bekanntmachungen von Circular Wallonia. Welche Vorhaben gefördert werden und welche Effekte für Beschäftigung, Strukturwandel und Klimabilanz sich einstellen, hängt von der Projektauswahl und deren Umsetzung ab und lässt sich derzeit nicht abschließend bewerten.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).