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Universität Gent suspendiert Forscher Nathan Cofnas nach Tod von Cambridge‑Professor Jason Arday

Die Universität Gent hat den US‑Postdoktoranden Nathan Cofnas vorläufig suspendiert und eine disziplinarische Vorprüfung eingeleitet. Anlass sind öffentliche Äußerungen zu dem Mitte August in London verstorbenen Soziologen Jason Arday.

Die Universität Gent (UGent) hat den US‑Forscher und Postdoktoranden Nathan Cofnas vorläufig suspendiert und eine disziplinarische Vorprüfung eingeleitet. Anlass sind öffentliche Äußerungen Cofnas’ zu dem britischen Soziologen Jason Arday, der Mitte August in London tot aufgefunden wurde. Die Hochschule bestätigte Maßnahmen im Zusammenhang mit öffentlichen Aussagen eines Mitarbeiters; mehrere internationale Medien identifizierten den Betroffenen als Nathan Cofnas.

In einer Mitteilung betonte die Universität Gent die Bedeutung von akademischer Freiheit, stellte jedoch klar, dass diese nicht schrankenlos gelte. Äußerungen von Universitätsangehörigen würden auf Vereinbarkeit mit Verhaltensregeln, der Achtung der menschlichen Würde und dem Verbot von Diskriminierung geprüft; die UGent kündigte eine „angemessene“ Folgebewertung an. Die namentliche Nennung des Betroffenen erfolgte in der Erklärung der Hochschule nicht.

Cofnas hatte Arday, der zuvor an der University of Cambridge tätig war, in Blogbeiträgen und in sozialen Medien Plagiate vorgeworfen. Nach übereinstimmenden Medienberichten wurden diese Vorwürfe vor Ardays Tod breit rezipiert und lösten eine intensive Debatte über wissenschaftliche Standards und den Umgang mit Anschuldigungen in der Öffentlichkeit aus. Arday war als britischer Soziologe und Hochschullehrer bekannt; sein Tod führte in Großbritannien zu Trauerbekundungen und Forderungen nach Aufklärung der Umstände. Offizielle Ermittlungsergebnisse zum Todesfall liegen öffentlich nicht vor.

Die UGent spricht von einer vorläufigen Prüfung möglicher Regelverstöße; über das Ergebnis oder formale Disziplinarmaßnahmen ist bislang nichts bekannt. Die Universität verwies allgemein auf ihre Verpflichtung, den Schutz der Persönlichkeitsrechte mit der Freiheit der Forschung in Einklang zu bringen. Der Fall berührt Belgien unmittelbar, weil die Universität Gent als öffentliche Hochschule in Flandern handelt und damit Teil einer international geführten Kontroverse wird.

Zugeschriebene Bewertungen der Motive der Beteiligten oder Prognosen über den Ausgang des Verfahrens liegen derzeit nicht belastbar vor. Fest steht, dass die UGent den Vorgang institutionell aufarbeitete und dabei sowohl akademische Freiheit als auch universitäre Verhaltensnormen als Maßstäbe benannte. Weitere Schritte will die Universität nach Abschluss der Vorprüfung entscheiden.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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