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Unbezahlte Parkstrafen: Brüssel verzeichnet über 25 Millionen Euro ausstehende Bußgelder bei ausländischen Kennzeichen

Region Brüssel-Hauptstadt meldet hohe Ausstände bei Parkstrafen für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Zahlen von parking.brussels und regionale Behörden zeigen niedrige Einzugsquoten und laufende Maßnahmen zur Verbesserung der Vollstreckung.

Kurzmeldung

Die Region Brüssel‑Hauptstadt weist für die Jahre 2023 und 2024 zusammen mehr als 25 Millionen Euro an nicht eingezogenen Parkstrafen für ausländische Kennzeichen aus. Demnach standen für 2023 rund 9,3 Millionen Euro offen, für 2024 etwa 15,8 Millionen Euro; die Einzugsquote lag in diesem Zeitraum bei knapp unter zehn Prozent. Diese Zahlen wurden von regionalen Stellen an die Öffentlichkeit gegeben und in mehreren Berichten dokumentiert.

Als Hauptursachen nennen Behörden technische und rechtliche Hürden: Der automatisierte Abgleich von Halterdaten ist grenzüberschreitend nicht vollständig, die Amtshilfeverfahren dauern, und es bestehen nur begrenzte bilaterale Vereinbarungen zur Vollstreckung von Verwarnungen außerhalb Belgiens. Belgien hat beispielsweise Gegenseitigkeitsregeln mit einigen Nachbarstaaten, nicht jedoch mit allen Mitgliedstaaten. Das schwächt die Möglichkeiten, Sanktionen gegen nicht zahlende Ausländer konsequent durchzusetzen.

Die regionale Parkverwaltung parking.brussels hat bereits organisatorische Schritte angekündigt und teils umgesetzt: verbesserte Mahn‑ und Zahlungsprozesse, die Zusammenarbeit mit spezialisierten Inkassodienstleistern sowie den Aufbau besserer Schnittstellen zu anderen Behörden, um behördliche Nachverfolgung zu erleichtern. Zugleich betonen Expertinnen und Experten, dass technische Anbindung ohne harmonisierte Rechtsgrundlagen und umfassende Teilnahme der Mitgliedstaaten nur begrenzte Wirkung entfaltet. Auf EU‑Ebene existieren Initiativen zur digitalen Justizzusammenarbeit (etwa e‑CODEX), die den Informationsaustausch erleichtern sollen, die praktische Durchsetzung hängt jedoch von nationalen Regelungen und bilateralem Datenaustausch ab.

Vor Ort bleiben Maßnahmen wie Abschleppen, Parkkrallen oder erhöhte Kontrollen für Fahrzeuge, die physisch im Hoheitsgebiet angetroffen werden, rechtlich möglich — sie greifen aber nur gegen Wagen, die noch vor Ort sind. Für die Region ergibt sich damit ein zweigleisiges Bild: Kurzfristig lassen sich IT‑ und Verwaltungsprozesse verbessern; langfristig sind bilaterale Abkommen und EU‑weit tragfähige Rechtsinstrumente nötig, um die geschätzten Millionenverluste nachhaltig zu reduzieren. Die Debatte und Maßnahmen zur besseren Vollstreckung laufen weiter.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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