Polizei & Justiz

Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Haft für Flor Bressers im Kriva-Rochem-Verfahren

Im belgischen Drogenverfahren Kriva Rochem hat die Staatsanwaltschaft 20 Jahre Haft für Flor Bressers und 15 Jahre für Sergio Roberto de Carvalho gefordert.

Im belgischen Großverfahren Kriva Rochem hat die Staatsanwaltschaft am 14. September 2026 20 Jahre Haft für den Belgier Flor Bressers beantragt. Gegen den brasilianischen Mitangeklagten Sergio Roberto de Carvalho fordert sie 15 Jahre. Insgesamt sind 31 Personen angeklagt. Der Fall betrifft die Einfuhr von Tonnen Kokain über den Hafen von Antwerpen.

Die Anklage wirft den Hauptangeklagten vor, ein straff geführtes Netzwerk organisiert zu haben, das Sendungen aus Brasilien nach Belgien steuerte. Laut Staatsanwaltschaft diente das Wasseraufbereitungsunternehmen Kriva Rochem als Deckmantel für die verdeckte Einschleusung der Drogen. Die Ermittlungen wurden vom föderalen Parkett geführt und stützen sich auf Kommunikationsauswertungen, Sicherstellungen und Finanzspuren. Konkrete strafschärfende Faktoren – etwa eine Führungsrolle, die Logistik der Einfuhr und mutmaßliche Gewinne – stellte die Anklage im Plädoyer dar; sie sind Gegenstand der weiteren Beweisaufnahme.

Zuständig ist das Korrektionalgericht in Brügge. Aus Sicherheits- und Logistikgründen finden Teile der Verhandlung derzeit auf der Justitia-Site in Brüssel-Haren statt. Das Verfahren war in den vergangenen Jahren mehrfach unterbrochen worden und war wiederholt Gegenstand organisatorischer Auseinandersetzungen zwischen Verteidigung und Gericht. Mit den nun vorgelegten Strafanträgen hat die Staatsanwaltschaft ihre Forderungen präzisiert; die Plädoyers der Verteidigung stehen noch aus.

Bressers und de Carvalho gelten in der Lesart der Anklage als zentrale Figuren eines internationalen Kokainnnetzwerks mit Schwerpunkt Antwerpen. Die Justiz ordnet den Fall der organisierten Kriminalität zu, die sich zunehmend komplexer Finanzierungsmethoden und Tarnstrukturen bediene. Der Prozess wird von großer öffentlicher Aufmerksamkeit begleitet, weil er als Gradmesser für die Bekämpfung von Drogenkriminalität an der belgischen Seehafenachse gilt.

Ein Urteil liegt noch nicht vor. Das Gericht muss die Anträge der Staatsanwaltschaft, die Beweislage und die Einlassungen der Angeklagten abwägen. Aussagen im Gerichtssaal werden den jeweiligen Beteiligten zugeschrieben; über das behauptete Tatgeschehen entscheidet das Gericht erst mit dem Urteil. Sollte es den Anträgen weitgehend folgen, wären die geforderten Strafen im belgischen Rahmen hoch und könnten Signalwirkung für künftige Verfahren im Umfeld des Hafens Antwerpen entfalten. Bis dahin bleibt der Verfahrensausgang offen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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