Umwelt

Sechs belgische Gemeinden im „Youth Climate Action Fund“ von Bloomberg Philanthropies

Vier Brüsseler Gemeinden sowie Liège und Gent nehmen 2026 am Youth Climate Action Fund teil. Projektaufrufe für 15- bis 24-Jährige sind gestartet; mehrere Kommunen setzen Fristen bis Mitte Oktober und planen Umsetzungen ab November.

Mindestens sechs belgische Städte und Gemeinden beteiligen sich 2026 am internationalen „Youth Climate Action Fund“ von Bloomberg Philanthropies. Bestätigt sind die Brüsseler Gemeinden Etterbeek, Forest, Molenbeek-Saint-Jean und Saint-Gilles sowie Liège und Gent. Kommunale Mitteilungen und regionale Medien berichteten am 24. August 2026 über gestartete Projektaufrufe, die sich an 15- bis 24-Jährige richten und lokale Klimavorhaben fördern sollen.

Mehrere beteiligte Verwaltungen geben an, dass junge Menschen bis Mitte Oktober Projektvorschläge einreichen können; in verschiedenen Aufrufen wird der 16. Oktober 2026 als Frist genannt. Die Auswahl der Vorhaben ist kommunal organisiert und für Oktober angekündigt, die Umsetzung ist – je nach Gemeinde – zwischen November 2026 und April 2027 vorgesehen. Die Gemeinde Forest beziffert in öffentlichen Unterlagen rund 34.000 Euro für lokale Mikroprojekte; ähnliche Größenordnungen führen weitere Kommunen in ihren Mitteilungen an. Die Finanzierung und organisatorische Begleitung erfolgen im Rahmen des Programms durch Bloomberg Philanthropies und Partnerorganisationen.

Der Youth Climate Action Fund soll laut Programmbeschreibung Jugendlichen ermöglichen, konkrete Maßnahmen in Bereichen wie nachhaltige Mobilität, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, klimaresiliente Stadtgestaltung oder Ernährungssysteme zu entwickeln und vor Ort umzusetzen. Vorgesehen sind niedrigschwellige Förderungen, die in bestehende kommunale Klima- und Beteiligungsstrategien eingebettet werden. In Brüssel und in Wallonien wurden dazu Ratsbeschlüsse und Verfahrenshinweise veröffentlicht, die lokale Aufrufe, Begleitworkshops und Auswahlkriterien regeln.

Für die teilnehmenden Verwaltungen bedeutet die Aufnahme in das Programm neben zusätzlichen Mitteln auch Zugang zu einem Netzwerk städtischer Praxis. Vorgaben zu Förderzwecken, Anspruchsgruppen und Berichtspflichten sind durch das Programm gesetzt; die konkrete Ausgestaltung – etwa förderfähige Kosten, Höhe einzelner Mikrozuschüsse oder Zeitpläne für Jury-Sitzungen – wird auf Gemeindeebene festgelegt und in den jeweiligen Bekanntmachungen präzisiert.

Bestätigte Tatsachen in dieser Meldung stammen aus kommunalen Bekanntgaben von Etterbeek, Forest, Molenbeek-Saint-Jean, Saint-Gilles, Liège und Gent sowie aus Berichten regionaler Medien vom 24. August 2026. Terminangaben und Beträge beziehen sich – wo genannt – auf diese Quellen. Aussagen zu erwarteten Wirkungen der Projekte sind Zielsetzungen der Programmträger und der beteiligten Kommunen und nicht mit den bereits beschlossenen Förderzusagen gleichzusetzen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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