Die Platzbeleuchtung des Hockey Club Beveren darf abends vorläufig weiter betrieben werden. Das hat ein Richter am 28. August 2026 in einem Eilverfahren entschieden. Die sofortige Wirkung von Beschränkungen, die das flämische Agentschap voor Natuur en Bos wegen Fledermäusen verfügt hatte, wird damit ausgesetzt. Für Verein und Gemeinde Beveren bedeutet das, dass Trainings und angesetzte Spiele vorerst wie geplant stattfinden können. Die endgültige Klärung liegt beim belgischen Staatsrat (Raad van State), der in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit der administrativen Auflagen entscheiden soll.
Hintergrund des Verfahrens sind naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Platzbeleuchtung. Das Agentschap voor Natuur en Bos hatte die Nutzung eingeschränkt, weil in der Umgebung Lebensräume und mögliche Flugrouten von Fledermäusen betroffen sein könnten. Gemeinde Beveren und der Hockey Club Beveren fochten diese Auflagen an und beantragten zugleich einstweiligen Rechtsschutz, um den Abendbetrieb während des laufenden Rechtsstreits aufrechterhalten zu können.
Der Eilbeschluss ist keine Vorwegnahme der inhaltlichen Entscheidung. Nach Darstellung aus dem Verfahren prüfte das Gericht die Dringlichkeit, die möglichen Folgen einer sofortigen Vollziehung und die Verhältnismäßigkeit. Ausschlaggebend war demnach, dass ein abruptes Abschalten der Flutlichtanlage den laufenden Vereins- und Gemeindebetrieb unverhältnismäßig beeinträchtigen könnte. Zugleich bleiben die naturschutzfachlichen Prüfungen und Auflagen Gegenstand des Hauptsacheverfahrens vor dem Raad van State.
Fachleute und Naturschutzverbände verweisen seit Längerem darauf, dass nächtliche Beleuchtung das Verhalten nachtaktiver Arten stören kann. Mögliche Minderungsmaßnahmen reichen von gerichteten Leuchten über reduzierte Beleuchtungsstärken bis zu zeitlichen Begrenzungen. Solche technischen oder organisatorischen Auflagen sind durch die einstweilige Entscheidung nicht ausgeschlossen; sie könnten nach der endgültigen Entscheidung verpflichtend werden oder bereits zuvor einvernehmlich umgesetzt werden.
Für die nächsten Wochen schafft der Beschluss Planungssicherheit für den Trainings- und Spielbetrieb in Beveren. Mittelfristig dürfte der Streit klären, wie Lichtauflagen für kommunale Sportanlagen in ökologisch sensiblen Lagen in Flandern künftig konkret auszugestalten sind. Maßgeblich wird dabei das anstehende Urteil des Raad van State sein, das die Rechtmäßigkeit der verfügten Beschränkungen und den Rahmen für eventuelle Ausnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen festlegt.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).