Kurzmeldung
Zum 1. September 2026 stellt sich vielen Belgierinnen und Belgiern nach dem ersten Jahr mit dem neuen gesetzlichen Rentenalter die Frage, wie sich der Lebensstandard beim Renteneintritt mit 66 Jahren sichern lässt. Die auf 2025–2029 datierte Pensioenhervorming hat das gesetzliche Alter für viele Geburtsjahrgänge auf 66 Jahre angehoben; genaue Zahlungs- und Anspruchsbedingungen hängen von Beitragszeiten und individuellen Umständen ab.
Zentrale Bausteine für eine stabile Einkommenssituation sind: erstens korrekte Feststellung der staatlichen Ansprüche über die offiziellen Informationskanäle; zweitens Prüfung vorhandener ergänzender Leistungen und drittens Abwägung legaler Zuverdienstmöglichkeiten sowie betrieblicher und privater Vorsorge. Die Federale Pensioendienst (Föderaler Pensionsdienst) informiert über die neuen Altersgrenzen und empfiehlt, persönliche Simulationen über mypension.be vorzunehmen, weil sich Anspruchs- und Auszahlungszeitpunkte durch die Reform verändert haben.
Für Menschen mit geringer gesetzlicher Rente ist die Garantie auf ein Mindesteinkommen für ältere Personen (GRAPA, Inkomensgarantie voor Ouderen) ein wichtiger Schutz. Anspruchsvoraussetzungen und Anrechnung anderer Einnahmen werden von den zuständigen Diensten geprüft; Betroffene sollten rechtzeitig Unterlagen bereitstellen und Fristen beachten. Selbstständige finden spezifische Informationen zu Beitragsgrundlagen, Grenzbeträgen und zulässigem Bei- oder Nebenerwerb bei den Sozialversicherungsstellen RSVZ / INASTI.
Zum Zuverdienst: Es bestehen für bestimmte Konstellationen erlaubte Einkommensgrenzen, die sich nach Art der Tätigkeit (Arbeitnehmender, Selbstständiger, flexi-job) und nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns richten. Fehler bei der Meldung können zu Kürzungen führen; daher ist eine verbindliche Auskunft der Sozialversicherung ratsam.
Praktische Empfehlung: (1) persönliche Simulation und Dokumentencheck auf mypension.be, (2) Prüfung des GRAPA-Anspruchs und weiterer Ergänzungsleistungen, (3) Klärung zulässiger Zuverdienstregeln mit RSVZ / INASTI oder dem Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit und (4) gegebenenfalls Anpassung privater oder betrieblicher Vorsorge. Nur mit aktuellen, amtlichen Angaben lassen sich finanzielle Engpässe beim Rentenübergang zuverlässig reduzieren.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).