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Provinz Ostflandern entlässt Lehrerin wegen Kopftuch

Die Provinzverwaltung Ostflandern hat den Vertrag der Lehrerin Hadija Amajoud beendet, weil sie im Unterricht ihr Kopftuch nicht ablegen will. Die Gewerkschaft ACOD kündigt Rechtsmittel an.

Die Provinzverwaltung Ostflandern hat den Dienstvertrag der Lehrerin Hadija Amajoud beendet, weil sie sich weigert, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen. Der Schritt betrifft eine Lehrkraft an einer Provinzschule in Assenede und ist der erste bekannte Entlassungsfall seit Einführung einer neuen Neutralitätsregel an Schulen der Provinz. Amajoud erklärte zu ihrer Entscheidung: „Wir bringen Schülerinnen und Schülern bei, dass sie sein dürfen, wer sie sind, aber ich darf nicht ich selbst sein.“

Die Provinz Ostflandern hatte im vergangenen Jahr festgelegt, dass in ihren Schulen während des Unterrichts keine sichtbaren religiösen oder politischen Zeichen getragen werden dürfen. Die Regel gilt für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler. Befürworterinnen und Befürworter betonen, das Verbot schaffe klare Rahmenbedingungen für eine neutrale Lernumgebung. Kritikerinnen und Kritiker warnen vor Ausgrenzung sowie negativen Folgen für die Personalgewinnung im Bildungswesen.

Nach Angaben der Provinz ging der Kündigung eine Anhörung vor einer Disziplinarkommission voraus. Dort wurde der Lehrkraft wiederholte Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung der Provinzschulen vorgeworfen. Die Provinzverwaltung begründet die Maßnahme mit der Pflicht zur weltanschaulichen Neutralität des öffentlichen Schulträgers. Die Gewerkschaft ACOD kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Sie verweist auf den Schutz der individuellen Religionsfreiheit und stellt die Verhältnismäßigkeit der Sanktion infrage.

Juristisch bewegt sich der Fall im Spannungsfeld zwischen dem Organisationsrecht einer öffentlichen Schulträgerin, interne Kleider- und Neutralitätsvorschriften zu erlassen, und den Grundrechten der Beschäftigten. Beobachter verweisen darauf, dass ähnliche Regelungen in anderen belgischen Gebietskörperschaften bereits vor Gerichten und Schlichtungsstellen verhandelt wurden – mit uneinheitlichen Ergebnissen, die stark von der konkreten Ausgestaltung der Vorschriften und der Funktion der betroffenen Person abhängen.

Der Vorgang reicht über den Einzelfall hinaus. In Ostflandern dürfte die Entscheidung den Kurs der Provinz in der Schulpolitik bestätigen und weitere Verfahren nach sich ziehen. Landesweit belebt sie die Debatte über Neutralität im Unterricht, Integration und die Reichweite religiöser Selbstbestimmung im öffentlichen Dienst. Für die Schule in Assenede stellt sich zugleich die praktische Frage der Personalplanung, sollte die Entlassung in einem möglichen Rechtsstreit Bestand haben oder kassiert werden. Mit der angekündigten Berufung durch ACOD ist eine Fortsetzung vor Arbeits- oder Verwaltungsgerichten wahrscheinlich.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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