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Polizeibeamter im neu aufgerollten Verfahren zu tödlicher Verfolgung von 2017 freigesprochen

Das Strafgericht in Nijvel (Nivelles) hat am 26. August 2026 einen Brüsseler Polizeiinspektor vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einer tödlichen Verfolgung aus dem Jahr 2017 freigesprochen. Zuvor hatte der Kassationshof das…

Das Strafgericht in Nijvel (Nivelles) hat am 26. August 2026 einen Polizeiinspektor vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einer polizeilichen Verfolgung in Brüssel im Mai 2017 freigesprochen. Bei dem Unfall von 2017 kamen der 24‑jährige Ouassim Toumi und seine 20‑jährige Beifahrerin Sabrina El Bakkali ums Leben. Nach der Beweisaufnahme sah das Gericht den strafrechtlich erforderlichen Nachweis einer schuldhaften Pflichtverletzung und eines hinreichenden Kausalzusammenhangs zum tödlichen Ausgang nicht als erbracht an.

Der Freispruch folgt auf eine lange Verfahrensgeschichte. Der Angeklagte war zunächst in erster Instanz und im Berufungsverfahren verurteilt worden. Der Kassationshof (Hof van Cassatie) hob dieses Urteil am 2. April 2025 wegen Rechtsfehlern auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an das Strafgericht in Nijvel im Justizbezirk Wallonisch‑Brabant. Zwei weitere in die Verfolgung involvierte Beamte waren bereits zwei Jahre zuvor rechtskräftig freigesprochen worden.

Zum Verfahrensgegenstand gehörte die Frage, ob der heute freigesprochene Inspektor durch sein Eingreifen den tödlichen Unfall zurechenbar verursacht oder verkehrs- beziehungsweise einsatztaktische Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft den dafür notwendigen Tatnachweis nicht erbringen konnte. Damit fehlte die Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Angehörige der Opfer hatten das Verfahren über Jahre aufmerksam verfolgt und Kritik an polizeilichem Vorgehen sowie an der Verfahrensdauer geäußert. Nach dem nun ergangenen Urteil kündigten Vertreter der Familien an, die Begründung der Entscheidung sorgfältig zu prüfen; mögliche weitere rechtliche Schritte im Rahmen der zulässigen Rechtsmittel wurden nicht ausgeschlossen.

Der Fall hatte in Brüssel wiederholt Debatten über Einsatzrichtlinien bei Verfolgungsfahrten, Verhältnismäßigkeit und die gerichtliche Kontrolle polizeilichen Handelns ausgelöst. Unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang bleiben für Polizei und Aufsichtsbehörden Fragen der Einsatzpraxis und internen Schulung relevant; rechtspolitische Bewertungen fallen jedoch auseinander. Das gestrige Urteil betrifft ausschließlich die strafrechtliche Verantwortlichkeit des freigesprochenen Beamten und trifft keine Aussage über mögliche disziplinarische oder haftungsrechtliche Folgen.

Zeitliche Bezugspunkte des Verfahrens sind der Unfall vom 9. Mai 2017 in Brüssel, die kassatorische Entscheidung vom 2. April 2025 und das Urteil des Strafgerichts in Nijvel vom 26. August 2026. Der geografische und institutionelle Rahmen liegt damit eindeutig in Belgien, zwischen der Hauptstadtregion Brüssel und dem Gerichtsstandort Nijvel im Justizbezirk Wallonisch‑Brabant.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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