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Pascal Godefroit in Brüssel suspendiert – Verdacht auf Interessenkonflikt

Das Königliche Belgisches Institut für Naturwissenschaften hat den Paläontologen Pascal Godefroit am 21. September 2026 vorläufig von seinen Aufgaben entbunden. Die Staatsanwaltschaft Brüssel ermittelt wegen eines möglichen Interessenkonflikts bei Arbeiten am Diplodocus „Dan“.

Das Königliche Belgisches Institut für Naturwissenschaften hat den Paläontologen Pascal Godefroit am 21. September 2026 vorläufig suspendiert. Anlass ist eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft Brüssel zu einem möglichen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit einem Auftrag rund um den Diplodocus „Dan“, ein Aushängeschild der Sammlung in Brüssel.

Nach übereinstimmenden Medienberichten erhielt ein Unternehmen mit Beteiligung von Godefroits Ehefrau Arbeiten am Aufbau oder an der Restaurierung des Skeletts. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass ein Ermittlungsverfahren läuft, nannte jedoch keine weiteren Details. Konkrete straf- oder dienstrechtliche Vorwürfe wurden bislang öffentlich nicht im Detail dargelegt. Das Institut begründete die Suspendierung damit, die institutionelle Integrität zu schützen und unabhängige Prüfungen zu ermöglichen, solange die Ermittlungen andauern.

Der Diplodocus „Dan“ wurde vom Institut als außergewöhnliche Neuerwerbung der Sammlung vorgestellt und seither als publikumswirksames Exponat beworben. Das „Museum für Naturwissenschaften“, Teil des in Brüssel ansässigen Königlichen Belgischen Instituts für Naturwissenschaften, verweist auf den wissenschaftlichen und musealen Wert des Skeletts. Die nun laufende Überprüfung richtet den Blick weniger auf das Exponat selbst als auf die Vergabepraxis bei damit verbundenen Arbeiten.

Im Zentrum stehen verwaltungs- und dienstrechtliche Fragen: Wurden Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt? Gab es ausreichende interne Kontrollen zur Vermeidung persönlicher Verflechtungen? Welche Konsequenzen könnten sich für beteiligte Mitarbeitende ergeben, sollte sich der Verdacht erhärten? Antworten darauf hängen von den weiteren Schritten der Justiz und den internen Prüfungen des Instituts ab.

Aussagen von Pascal Godefroit lagen zunächst nicht vor. Aus dem Umfeld des Instituts hieß es, man wolle sich bis auf Weiteres nicht zum laufenden Verfahren äußern. Die Staatsanwaltschaft Brüssel verwies auf die Vertraulichkeit der Ermittlungen.

Der Fall berührt über die Person hinaus Grundfragen guter Verwaltungspraxis in öffentlichen Kultureinrichtungen: Transparente Ausschreibungen, die Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte und belastbare Kontrollmechanismen sind zentrale Anforderungen – nicht zuletzt bei prestigeträchtigen Projekten mit hoher öffentlicher Sichtbarkeit. Ob die Affäre strukturelle Konsequenzen für die Beschaffungs- und Vergaberichtlinien des Instituts oder für das „Museum für Naturwissenschaften“ nach sich zieht, ist offen. Zunächst bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die Staatsanwaltschaft und die internen Untersuchungen gelangen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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