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Nieuwsblad: Rund ein Drittel ausländischer Fahrer zahlt belgische Verkehrsbußen nicht

Neue Auswertung zeigt hohe Ausfallquote bei Bußgeldern gegen Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen; Behörden verweisen auf unmittelbare Einziehung und verbesserten EU-Datenaustausch. In Brüssel standen 2025 rund 25 Millionen Euro offen.

Nach neuen Recherchen des Nieuwsblad bleibt in Belgien rund ein Drittel der gegen Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen verhängten Verkehrsbußen unbezahlt. Das Blatt beruft sich auf Auskünfte von Polizei- und Verwaltungsstellen. Der Anteil variiert je nach Delikt und Behörde, doch die Tendenz einer überdurchschnittlichen Ausfallquote bei ausländischen Kennzeichen ist konsistent.

Zusätzliche Hinweise auf das strukturelle Problem liefern kommunale Zahlen: Laut BRUZZ waren in der Region Brüssel-Hauptstadt zum Stichtag 1. Oktober 2025 offene Bußgelder in einer Größenordnung von rund 25 Millionen Euro verbucht, die sich zu einem erheblichen Teil auf Halter mit ausländischen Kennzeichen beziehen. Auch andere Städte berichten von erhöhten Außenständen bei grenzüberschreitender Vollstreckung. Diese Angaben betreffen veröffentlichte Stichtagswerte; konsolidierte, landesweite Gesamterhebungen liegen nicht flächendeckend vor.

Verantwortliche Behörden führen die Lücke vor allem auf Hürden der grenzüberschreitenden Durchsetzung zurück: fehlerhafte oder verzögerte Halterdaten, Sprach- und Zustellprobleme sowie unterschiedliche nationale Verfahren. Der FÖD Mobilität und Transport verweist auf bestehende Instrumente wie die unmittelbare Einziehung bei Personen ohne Wohnsitz in Belgien. Zudem wird der EU-Datenaustausch für Verkehrsdelikte ausgeweitet; mit der Umsetzung der jüngsten Beschlüsse sollen mehr Deliktkategorien erfasst und Informationsflüsse zwischen Mitgliedstaaten beschleunigt werden. Ein genauer, einheitlicher Zeitplan hängt von der Umsetzung in den einzelnen Ländern ab.

Politische Akteure und Verwaltungspraktiker plädieren für drei Hebel: Erstens eine technisch verlässliche Identifizierung der Fahrzeughalter über nationale Register und EU-Schnittstellen; zweitens konsequente Vollstreckungswege, darunter Pfändung oder Sicherstellungen, wo rechtlich möglich; drittens klare Verfahrensgarantien für Betroffene, etwa mehrsprachige Bescheide und transparente Einspruchsmöglichkeiten. Ermittler betonen, dass stärkere Kontrollen nur dann tragen, wenn sie mit rechtssicheren, automatisierten Prozessen hinterlegt sind.

Die vorliegenden Befunde zeichnen ein differenziertes Bild: Während inländische Bußgelder weit überwiegend beigetrieben werden, bleibt die Quote bei ausländischen Kennzeichen signifikant niedriger. Der fiskalische Effekt trifft Kommunen und den Föderalstaat; zugleich steht die Gleichbehandlung im Straßenverkehr im Fokus. Die Angaben beruhen auf den vom Nieuwsblad zusammengetragenen Behördenauskünften sowie auf veröffentlichten Dokumenten von föderalen Diensten und Städten bis einschließlich 2025; aktualisierte Detailstatistiken einzelner Verwaltungen befinden sich in Aufbereitung.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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