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Nach Univé-Ausschlüssen: Was belgische Versicherer bei chinesischen Marken dürfen – und was nicht

Ein Beschluss des niederländischen Versicherers Univé, bestimmte – vorwiegend chinesische – Automarken auszu­schließen oder nur eingeschränkt zu zeichnen, wirft in Belgien Rechtsfragen auf. Für die Kfz-Haftpflicht (RC Auto) greift ein gesetzliches Schutznetz über das…

Die Fachseite Moniteur Automobile meldete am 22. August 2026, der niederländische Versicherer Univé zeichne bestimmte neue Automarken nicht mehr oder nur noch eingeschränkt. Betroffen seien vor allem Marken aus China; genannt werden unter anderem Omoda, VinFast oder weitere jüngere Anbieter. Univé begründet den Schritt mit erhöhter Schadenträchtigkeit durch knappe Ersatzteile, lückenhafte technische Dokumentation und eine geringe Dichte autorisierter Reparaturbetriebe.

Für Belgien stellt sich damit die Frage, wie weit Versicherer Risiken entlang von Markenlisten begründet ausschließen dürfen. Nach belgischem Recht ist eine risikobasierte Segmentierung nicht verboten, sie muss aber einem legitimen Zweck dienen sowie objektiv gerechtfertigt, angemessen und notwendig sein. Pauschale Herkunftsargumente wären rechtlich angreifbar; belastbare Nachweise – etwa systematisch lange Lieferfristen für zentrale Komponenten oder fehlende offizielle Reparaturinformationen – könnten eine Differenzierung stützen.

Für die obligatorische Kfz-Haftpflicht (RC Auto) existiert zudem ein gesetzlicher Auffangmechanismus: Wer von mehreren Gesellschaften abgewiesen wurde oder nur Offerten mit offensichtlich unverhältnismäßigen Prämien oder Selbstbehalten erhält, kann sich an das Bureau de tarification (frz.) bzw. Tariferingsbureau (ndl.) wenden. Dieses legt eine Prämie fest und beauftragt ein Unternehmen mit dem Vertragsabschluss. So bleibt die Mindestdeckung im Straßenverkehr gewährleistet. Die Omnium-Deckung (Vollkasko) hingegen ist freiwillig und liegt grundsätzlich im Ermessen der Anbieter.

Praktisch wären daher eher Omnium-Policen betroffen, weil hier Reparaturrisiken und Restwerte unmittelbar ins Geschäftsmodell durchschlagen. Eine markenbezogene Zeichnungspolitik müsste sich auf dokumentierte Qualitäts- oder Serviceindikatoren stützen. Unterschiede zwischen etablierten Importeuren mit ausgebautem Servicenetz – etwa BYD – und sehr jungen Anbietern ohne europäische Teilelogistik könnten rechtlich relevant sein. Dass in Listen vereinzelt auch nicht-chinesische Neueinsteiger wie VinFast auftauchen, unterstreicht den risikobezogenen und nicht-herkunftsbezogenen Charakter der Debatte.

Die Aufsicht über das Marktverhalten obliegt in Belgien der FSMA; Aspekte des Verbraucher- und Wettbewerbsrechts überwacht der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft (SPF Économie). Beide Behörden verlangen transparente, nichtdiskriminierende Kriterien. Ein flächendeckender, unbegründeter Ausschluss ganzer Markenfamilien dürfte daher kaum Bestand haben. Wahrscheinlicher ist ein selektives, fortlaufend überprüftes Risikomanagement – flankiert von dem gesetzlichen Schutznetz für die Haftpflicht. Für Importeure bedeutet dies, dass Investitionen in technische Dokumentation, Ersatzteillogistik und ein dichtes Werkstattnetz zentrale Hebel bleiben, um Versicherbarkeit und Prämienniveau in Belgien zu stabilisieren.

Als aktueller Anlass gilt der berichtete Schritt von Univé; die belgischen Rahmenbedingungen setzen dem Nachahmen enge, justiziable Grenzen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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