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Nach 17 Jahren Haft für Grégory Lenoci: Hoher Justizrat mahnt Respekt vor Urteilen an

Der Conseil supérieur de la Justice reagiert auf die heftige Debatte nach dem Urteil des Tribunal correctionnel de Namur gegen Grégory Lenoci und erinnert an die Unabhängigkeit der Gerichte sowie die Grenzen privater Vergeltung.

Der Conseil supérieur de la Justice hat nach der Verurteilung von Grégory Lenoci zu 17 Jahren Haft durch das Tribunal correctionnel de Namur zur Mäßigung aufgerufen und den Respekt vor gerichtlichen Entscheidungen eingefordert. Bilder und Tonaufnahmen aus dem Gerichtssaal, in dem es zu lautstarken Zwischenrufen kam, verbreiteten sich breit in klassischen und sozialen Medien und lösten eine Diskussion über Verhältnismäßigkeit, Rechtsstaat und Selbstjustiz in Belgien aus.

Das Strafgericht sprach am 20. August 2026 eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren aus und ordnete zusätzlich eine zehnjährige Stellung unter Aufsicht des Strafvollstreckungsgerichts (mise à disposition) an. Nach Aktenlage hatte Lenoci am 24. Juli 2025 in Jambes seinen Nachbarn Marc P. angegriffen. Lenoci gab an, zuvor Verdachtsmomente wegen sexuellen Missbrauchs an dem sechsjährigen Stiefsohn seiner Lebensgefährtin angezeigt zu haben. Das Opfer erlitt schwerste Verletzungen und wird in Berichten als wachkomaähnlich beschrieben. Juristisch ging es um versuchte Tötung in der qualifizierten Form des belgischen Rechts; das Verfahren wurde vor dem Tribunal correctionnel de Namur geführt. Das Urteil ist berufungsfähig.

Der Hohe Justizrat betonte in seiner Reaktion, die Unabhängigkeit der Gerichte sei tragender Pfeiler des Rechtsstaats. Kritik an Urteilen sei legitim, müsse sich aber an rechtsstaatliche Verfahren halten. Das staatliche Gewaltmonopol lasse keine private Vergeltung zu – auch nicht in Fällen, die starke Emotionen hervorrufen. Zugleich verwies die Debatte auf strukturelle Fragen: Wie wirksam sind Überwachung und Betreuung von bereits verurteilten Sexualstraftätern, und reichen die Ressourcen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justizvollzug aus, um Risiken zu minimieren?

Politisch werden Forderungen nach einer Überprüfung der Überwachungsinstrumente und nach zusätzlichem Personal für Ermittlungs- und Vollzugsbehörden laut. Fachleute verweisen darauf, dass Zuständigkeiten im belgischen Föderalsystem verteilt sind: Die Strafverfolgung liegt bei der Staatsanwaltschaft, der Vollzug und die Überwachung nach der Haft bei spezialisierten Diensten unter Kontrolle des Strafvollstreckungsgerichts. Ob und in welcher Form Gesetzesinitiativen folgen, ist offen und hängt von parlamentarischen und fachlichen Prüfungen ab.

Fest steht: Das Urteil von Namur, die zugeschriebenen Motive der Tat und die öffentliche Reaktion werden Belgien noch beschäftigen. Die rechtlichen Fakten – Schuldspruch, Strafmaß und Nebenmaßnahme – sind dokumentiert und können durch Rechtsmittel überprüft werden. Die gesellschaftliche Auseinandersetzung über den Umgang mit schweren Sexualdelikten und die Grenzen individuellen Handelns bleibt davon getrennt zu führen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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