Der belgische Conseil des ministres hat am 16. Oktober 2026 per elektronischem Verfahren eine Reihe von Vorlagen beschlossen. Nach Angaben der Föderalregierung betreffen die Kernpunkte eine Teilanpassung des Wahlrechts für Unionsbürger, verschärfte Maßnahmen gegen Online-Betrug sowie weitere Schritte in der Politik der Rückkehr zur Arbeit.
Auf Vorschlag des Innenministers billigte der Rat ein Vorprojekt zur Transposition der Richtlinie 2025/1788. Es passt die nationalen Regeln für aktives und passives Wahlrecht von EU-Bürgern mit Wohnsitz in Belgien an. Die Regierung spricht von einer Teiltransposition, weil das geltende Wahlrecht bereits weite Teile der europäischen Vorgaben erfüllt; die Änderungen betreffen demnach gezielt noch offene Punkte.
Zur Bekämpfung von Internetkriminalität verabschiedete der Ministerrat auf Initiative der zuständigen Minister für Wirtschaft und Verbraucherschutz ein Vorprojekt, das die Haftungs- und Beweislastregeln bei Phishing und unautorisierten Zahlungsvorgängen präzisiert. Künftig sollen Zahlungsdienstleister stärker nachweisen müssen, dass eine Transaktion autorisiert war; eine Zahlung gilt nicht als autorisiert, wenn sie ohne Einwilligung des Nutzers durch Dritte ausgelöst wurde. Die vorgesehenen Anpassungen stehen unter dem Vorbehalt der Stellungnahme des Staatsrats und der weiteren parlamentarischen Behandlung.
Sozialpolitisch wurden mehrere königliche Verordnungen gebilligt, die die vierte Welle der Politik der Rückkehr zur Arbeit umsetzen. Geändert werden unter anderem Zugangsbedingungen zu Leistungen einschlägiger Fonds sowie Anforderungen an ärztliche Atteste, die für die Anerkennung und Aufrechterhaltung eines Invaliditätsstatus maßgeblich sind. Die Föderalregierung ordnet die Schritte in die laufende Reformreihe zur Reintegration arbeitsunfähiger Personen ein.
Weitere Beschlüsse betreffen die Externalisierung von Visadiensten in mehreren diplomatischen und konsularischen Vertretungen, Bau- und Renovierungsarbeiten an Militäranlagen im Quartier Saint-Jean in Tournai sowie finanzrechtliche Anpassungen. Dazu zählen punktuelle Änderungen im Status der Nationalbank, konkret der Nationalen Bank von Belgien, und im Zugang zum UBO-Register. Zudem setzte der Rat einen Mandatspunkt zur Darstellung föderaler Positionen für die Weltklimakonferenz COP31 auf die Agenda.
Nach Regierungsangaben liegen die genannten Entscheidungen überwiegend als Vorprojekte oder Projekte königlicher Verordnungen vor. Wo vorgesehen, werden sie dem Staatsrat zur Begutachtung zugeleitet oder dem Parlament zur weiteren Behandlung vorgelegt. Aussagen zu Wirkungen, Zeitplänen oder Kosten der Vorhaben sind Entwürfe und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).