Umwelt

Minaraad legt Gutachten zu Änderungen am Soortenbesluit vor

Die Milieu- en Natuurraad van Vlaanderen bewertet die geplanten Anpassungen am Soortenbesluit und fordert Präzisierungen zu Wolf, Waschbär, Digitalisierung und Aarhus-Konvention.

Die Milieu- en Natuurraad van Vlaanderen (Minaraad) hat am 1. Oktober 2026 ihr Gutachten zu den geplanten Änderungen am flämischen Soortenbesluit veröffentlicht. Der Rat sieht in mehreren Punkten Korrekturbedarf und richtet konkrete Empfehlungen an die Vlaamse Regering. Streitpunkte betreffen vor allem den Umgang mit dem Wolf und die Bekämpfung des Waschbären sowie Verfahrensfragen der Digitalisierung und die Vereinbarkeit mit der Aarhus-Konvention.

Zum Waschbären moniert die Minaraad unklare Zielsetzungen und unzureichende Begründungen für Eingriffsoptionen. Der Rat verlangt eine saubere Abgrenzung zwischen präventivem Herdenschutz und aktiven Entnahmen sowie belastbare Nachweise für die Notwendigkeit einzelner Maßnahmen. Ohne diese Klarstellungen drohten Rechtsunsicherheiten und uneinheitliche Vollzugspraktiken.

Besonders umstritten ist nach Darstellung der Minaraad die geplante Änderung des Status des Wolfes. Die Ratsmitglieder seien hierzu nicht zu einer einheitlichen Position gelangt. Das Gutachten fordert, die rechtlichen Folgen einer Neuzuordnung transparent darzulegen, insbesondere mit Blick auf Genehmigungsverfahren und die Vereinbarkeit mit dem europäischen Artenschutzrecht. Zudem empfiehlt der Rat, Kriterien für den Umgang mit sogenannten Problemwölfen klar und eng zu fassen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten.

Bei der Digitalisierung von Verfahren hebt die Minaraad hervor, dass digitale Melde- und Entscheidungswege rechtsstaatlichen Mindeststandards genügen müssen. Transparenz, rechtliches Gehör und nachvollziehbare Fristen seien verbindlich abzusichern. In Bezug auf die Aarhus-Konvention fordert der Rat, Beteiligungsrechte und den Zugang zu umweltbezogenen Informationen so auszugestalten, dass die völkerrechtlichen Pflichten der Region Flandern erfüllt werden.

Konkret dringt die Minaraad unter anderem auf präzisere Formulierungen von Ausnahmen in Anhang 1 des Soortenbesluit und auf eine eindeutige Zuweisung von Zuständigkeiten innerhalb der flämischen Behörden. Die Empfehlungen zielen darauf, Vollzug und Rechtsschutz zu vereinheitlichen und Konflikte zwischen Naturschutz, Landnutzung und Verwaltungspraxis zu minimieren.

Der Rat betont, dass das Gutachten keine rein akademische Stellungnahme ist. Es versteht sich als Arbeitsgrundlage für eine rechtlich robuste Überarbeitung des Soortenbesluit. Folgt die Vlaamse Regering den vorgeschlagenen Anpassungen, könnten spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden und die Akzeptanz des Artenschutzes gestärkt werden. Abschließend plädiert die Minaraad für eine transparente Nachprüfung der Wirkungen der Reform und für eine begleitende Evaluierung nach Inkrafttreten möglicher Neuregelungen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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