Lidl Belgium hat am 24. August 2026 den Start einer Scan&Go-Funktion in seiner mobilen Anwendung für Belgien bekanntgegeben. Kundinnen und Kunden sollen Waren im Markt mit dem eigenen Smartphone scannen und den Bezahlvorgang in der App abschließen können. Das Unternehmen betont, man setze auf „maximale Einfachheit“ und nutze bewusst die Geräte der Kundschaft statt zusätzlicher Handscanner. Über die Ankündigung berichteten am Montag mehrere belgische Medien, darunter RTL.be und Sudinfo.
Mit dem Schritt erweitert Lidl sein digitales Angebot in Belgien über die bereits verbreitete Bonus‑ und Serviceapp Lidl Plus hinaus. Self‑Scanning ist im hiesigen Einzelhandel grundsätzlich etabliert; die Discountkette folgt nun mit einer Variante, die vollständig auf die hauseigene App ausgerichtet ist. Angaben dazu, in wie vielen Filialen die Funktion zum Start verfügbar ist, wie schnell der Roll‑out erfolgt oder wo mögliche Pilotstandorte liegen, machte Lidl zunächst nicht öffentlich.
Aus Unternehmenssicht sollen die Kundenvorgänge im Markt beschleunigt und Abläufe vereinfacht werden. Die App übernimmt das Erfassen der Barcodes; der Bezahlprozess ist in die Anwendung integriert. Ob und in welchem Umfang Kassen‑ oder Stichprobenkontrollen vorgesehen sind, blieb in den Mitteilungen offen. In anderen Märkten haben Händler bei ähnlichen Systemen unterschiedliche organisatorische Lösungen gewählt.
Rechtliche und organisatorische Fragen bleiben damit ein relevanter Punkt der Einführung. Hinweise zu datenschutzrechtlichen Implikationen jenseits der allgemeinen App‑Hinweise nannte Lidl zunächst nicht. Maßgeblich ist in Belgien die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO); als nationale Aufsichtsbehörde kommen die Autorité de protection des données (APD) beziehungsweise die Gegevensbeschermingsautoriteit (GBA) in Betracht. Von dort lagen am Montag keine spezifischen Stellungnahmen zur Lidl‑Funktion vor.
Verbraucher‑ und Arbeitnehmervertreter hatten in der Vergangenheit bei Self‑Scanning‑Lösungen regelmäßig die Balance zwischen Komfort, wirksamen Kontrollen und möglichen Auswirkungen auf Arbeitsorganisation und Kassenpersonal thematisiert. In Belgien dürfte die praktische Umsetzung daher aufmerksam beobachtet werden. Für Kundinnen und Kunden ist vorerst entscheidend, dass das Verfahren an die Lidl‑App gebunden ist; weitergehende Details zur Nutzung in einzelnen Märkten, zu etwaigen Beschränkungen oder zu einem landesweiten Zeitplan hat Lidl noch nicht veröffentlicht.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).