Die Gemeinde Kasterlee in der Provinz Antwerpen hat 800.000 Euro für die Umgestaltung der Pastorijstraat vorgestreckt. Das Agentschap Wegen en Verkeer (AWV) hat seine vereinbarte Mitfinanzierung bislang nicht überwiesen, bestätigt aber die Zahlungspflicht; ein Termin für die Rückerstattung steht nach Behördenangaben noch aus. Nach Mitteilung der Gemeinde sind die Arbeiten an dem betroffenen Abschnitt der Geweststraße abgeschlossen.
Laut kommunalen Informationen umfasste das Projekt die Erneuerung der Kanalisation und der Fahrbahn sowie den Bau sicherer, beidseitiger Radwege. Die Pastorijstraat liegt im Schulumfeld; die Gemeinde begründet die Vorleistung damit, dass so Verzögerungen vermieden und die Verkehrssicherheit vor Ort schneller verbessert werden konnten.
Das Agentschap Wegen en Verkeer teilte auf Anfrage mit, der noch offene Betrag werde beglichen. Man prüfe jedoch, wann die Überweisung haushalts- und verfahrenstechnisch erfolgen könne. Zugleich verweist die Behörde darauf, dass nicht alle Teile des Vorhabens in ihre unmittelbare Ausführungskompetenz fielen. Einen verbindlichen Zeitpunkt für die Rückerstattung nennt AWV nicht.
Hintergrund ist die Zuständigkeitsteilung im flämischen Straßenbau: Das Vlaams Gewest verantwortet die Geweststraßen, die operative Verwaltung liegt beim Agentschap Wegen en Verkeer. Kommunale Umgestaltungen im Ortskern, die Geweststraßen berühren, werden häufig arbeitsteilig geplant und finanziert. In Kasterlee hat die Gemeinde nach eigenen Angaben Mittel bereitgestellt, um den Baufortschritt zu sichern, während das Vlaams Gewest – vertreten durch AWV – einen vereinbarten Anteil übernehmen soll.
Für den Haushalt der Gemeinde bedeutet die offene Erstattung, dass gebundene Liquidität nicht für andere Investitionen zur Verfügung steht. Die Verwaltung hält fest, das Projekt Pastorijstraat sei inhaltlich abgeschlossen; strittig sei aktuell ausschließlich die Abrechnung. Maßgeblich für die weitere Planung ist daher, dass AWV den Zahlungszeitpunkt konkretisiert und die Rückerstattung des Vorschusses festsetzt.
Interessen und Folgen sind klar umrissen: Kasterlee strebt Planungssicherheit und die Entlastung seines Budgets an; AWV bestätigt die Verpflichtung, verweist aber auf interne Abklärungen, bevor Gelder des Vlaams Gewest fließen. Prognosen zum Zahlungsdatum gibt es nicht. Bis zur Überweisung bleibt die Vorleistung der Gemeinde von 800.000 Euro in den Büchern stehen.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).