Hennegau

Hainaut verlängert Brandregeln – Unklarheit über Feuerwerke in Ath und Tournai

Der Gouverneur der Provinz Hainaut hat die seit Juli geltenden Brandpräventionsregeln verlängert. Ob die Feuerwerke zum Huit de septembre in Ath und auf der Septembermesse in Tournai stattfinden, ist weiter offen.

Der Gouverneur der Provinz Hainaut hat die seit Juli bestehenden Maßnahmen zur Vorbeugung von Wald- und Flächenbränden verlängert. Nach Mitteilungen der Provinzverwaltung und mehrerer Polizeizonen gelten weiterhin strenge Einschränkungen für offenes Feuer in der Natur sowie Auflagen für Veranstaltungen mit Pyrotechnik. Stand ist der 1. September 2026.

Kern der Regeln sind Verbote von offenem Feuer in gefährdeten Gebieten und Einschränkungen für das Grillen mit Holzkohle oder Holz im öffentlichen Raum. Für Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen gilt ein Genehmigungsvorbehalt: Ausnahmen sind nur nach einer Risikoanalyse möglich, die der Bürgermeister in Abstimmung mit der zuständigen Hilfeleistungszone und der Polizei prüft. Ziel ist es, die Brandgefahr zu reduzieren und die Einsatzkräfte in Hainaut zu entlasten.

Für zwei Septemberanlässe bleibt die Lage damit unklar: das Fest Huit de septembre in Ath am 8. September und die Septembermesse in Tournai. Eine pauschale Absage ergibt sich aus der Verlängerung nicht. Entscheidend ist, ob die jeweiligen Gemeinden nach fachlicher Bewertung eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Zum Redaktionsschluss lagen für diese Termine keine endgültigen Beschlüsse vor. Bereits im Sommer hatten allerdings mehrere Kommunen im Hainaut geplante Feuerwerke abgesagt, nachdem sie auf die provinziellen Verfügungen und das erhöhte Risiko verwiesen hatten.

Behördliche Angaben stützen sich auf anhaltende Trockenheit und Hitzephasen, die das Entzünden von Vegetationsbränden begünstigen. Die Polizeizonen verweisen zudem auf die Gefahr einer gleichzeitigen Häufung von Einsätzen. Prognosen zur weiteren Entwicklung sind unsicher und hängen vom Wetter der kommenden Wochen ab. Sollte sich die Lage entspannen, könnten Bürgermeister genehmigte Ausnahmen zulassen; verschärft sich das Risiko, wären kurzfristige Absagen wahrscheinlich.

Für Veranstalter in Hainaut bedeutet dies Planungsunsicherheit. Sie müssen Sicherheitskonzepte vorlegen, zusätzliche Präventionsmaßnahmen einplanen und bis zur Entscheidung der Gemeinden mit Auflagen rechnen. Bürgerinnen und Bürger sollten lokale Bekanntmachungen ihrer Gemeinde, der Polizeizone und der Hilfeleistungszone beachten; dort wird im Einzelfall mitgeteilt, ob Veranstaltungen unter Auflagen stattfinden dürfen oder ausfallen.

Die Verlängerung ist auf die Provinz Hainaut begrenzt. In anderen wallonischen Provinzen können ähnliche, aber nicht identische Regelungen gelten; der föderale Rechtsrahmen bleibt davon unberührt. Eine landesweite Anordnung gibt es nicht, die Zuständigkeit liegt hier beim Gouverneur und den Gemeinden.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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