Frankreich hat die formalen Voraussetzungen geschaffen, um am Kernkraftwerksstandort Gravelines mit vorbereitenden Arbeiten für zwei EPR2-Reaktoren zu beginnen. Nach Abschluss der öffentlichen Beteiligung zur Umweltgenehmigung und der Anpassung lokaler Planwerke per Dekret können die sogenannten Vorarbeiten ab Oktober 2026 anlaufen – vorbehaltlich verbleibender Genehmigungsschritte. Die Präfektur Hauts-de-France und der Betreiber EDF bestätigten den Verfahrensstand.
Der Zeitplan der Behörden sieht vor, dass auf die öffentliche Anhörung zur Umweltgenehmigung (14. April bis 15. Mai 2026) der Bericht der Untersuchungskommission vom 14. Juni folgte. Im Anschluss wurden die städtebaulichen Dokumente der Communauté urbaine de Dunkerque an das Projekt angepasst; ein entsprechendes Dekret wurde am 13. August 2026 veröffentlicht. Diese Entscheidungen ermöglichen bauliche Vorleistungen, ersetzen aber weder eine umfassende Baugenehmigung noch die späteren sicherheitsrechtlichen Erlaubnisse für die Reaktoren selbst.
Zu den Vorarbeiten zählen nach Angaben der Verwaltung und von EDF die Erschließung und Terrassierung des Geländes, die Verstärkung der Böden, temporäre Baustelleninfrastruktur, erste Ingenieurarbeiten an Küstenbauwerken und Zufahrten sowie die Umverlegung eines Bahnterminals des bestehenden Kernkraftwerks Gravelines. Der eigentliche Baubeginn der beiden EPR2-Blöcke bleibt an weitere Prüfungen und Genehmigungen gebunden.
Das Projekt liegt in der Region Hauts-de-France im Département Nord nahe Dunkerque und damit in unmittelbarer Nähe zu Belgien. Relevante grenzüberschreitende Aspekte betreffen insbesondere Informationszugang und Konsultationen, die Notfallplanung, den Meeresschutz in der Nordsee sowie Verkehr und Beschäftigung in der Grenzregion. Nach französischem Recht und völkerrechtlichen Vorgaben wie der Espoo-Konvention sind Abstimmungen mit Nachbarstaaten vorgesehen; Belgische Stellen können Einwendungen und Stellungnahmen einbringen. Konkrete Arbeitsabläufe für Warnketten, Übungen und Umweltmonitoring müssen zwischen Frankreich und den zuständigen Ebenen in Belgien noch detailliert festgelegt werden.
Einschätzung: Mit den jüngsten Beschlüssen ist der rechtliche Rahmen für Vorarbeiten gesetzt. Ungeklärt bleiben Dauer und Sequenz der weiteren Genehmigungen, der endgültige Terminplan für die Bauphase sowie die Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Notfallkooperation. Für Belgien ergeben sich kurzfristig vor allem Anforderungen an Koordinierung, Transparenz und Überwachung – auch vor dem Hintergrund laufender Diskussionen über die Rolle der Kernenergie in der Versorgungssicherheit beider Länder.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).