Aktuell

Gent: Vermieter dürfen Kotsteuer erst ab 1. Januar 2027 und nur vertraglich weiterreichen

Hinweise von Stadt Gent, Kotatgent und Universitätsseiten: Die neue Steuer auf studentische Zweitwohnungen kann Vermietern frühestens ab dem 1. Januar 2027 in Rechnung gestellt werden — und nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht.

Kurzmeldung

In Gent haben Studierende der Universität und Beratungstellen Meldungen gemacht, wonach einzelne Vermieter die künftige Kotsteuer bereits jetzt anteilig auf die Miete aufschlagen. Die Prüfung ergab: Eine solche Vorabverrechnung ist nach den städtischen Vorgaben nicht zulässig. Der Gentse Stadtrat hat das Reglement zur «Belasting op tweede verblijven» in einem Beschluss aus dem Dezember 2025 vorbereitet; die Stadtkommunikation und Informationsseiten nennen als Beginn der Anwendung den 1. Januar 2027.

Die Stadt Gent betont, dass die Steuer Eigentümer trifft; eine Weitergabe an Mieterinnen und Mieter ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich ist, dass die Umlage erst ab dem in Kraft tretenden Datum erfolgen darf und dass sie ausdrücklich und transparent im Mietvertrag stehen muss. Zudem ist die tatsächliche Einstufung – ob ein Zimmer als Hauptwohnsitz oder als Zweitwohnung gilt – entscheidend für die Anwendung. Pauschale, rückwirkende oder ohne vertragliche Grundlage eingeforderte Beträge sind nach Auskunft städtischer FAQs und Beratungsstellen angreifbar.

Kotatgent und lokale Mieterschutzstellen wie die Huurdersbond weisen darauf hin, dass Betroffene Belege sammeln und sich beraten lassen sollten; Musterklauseln, Beschwerdewege und Anlaufstellen sind auf den städtischen Seiten aufgeführt. Auch die Hochschulen (unter anderem die Universität Gent und Hogent) informieren in ihren Wohnraumhinweisen ausdrücklich, dass die Stadtsteuer erst ab Januar 2027 relevant wird und dass in Ausschreibungen oder internen Reglementen etwaige Nettoangaben entsprechend gekennzeichnet sind.

Rechtliche Einschätzungen hängen vom Einzelfall ab: Entscheidend sind der Inhalt des Mietvertrags, die konkrete Nutzung des Zimmers und gegebenenfalls die Eintragung im Einwohnerregister. Die Stadt ruft dazu auf, mutmaßliche Verstöße zu melden; Beratungsstellen können rechtliche Schritte und mögliche Klagemöglichkeiten erläutern. Aktuell lassen sich flächendeckende Preiserhöhungen wegen der Steuer nicht belegen; geprüft sind vor allem einzelne, lokal gemeldete Fälle.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk