Ostflandern

Gent: Untersuchungskammer verweist Mutter nach Tod von fünf Monate altem Baby an Strafgericht

Die Raadkamer in Gent hat am 25. August 2026 die Mutter wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte an die correctionele rechtbank verwiesen; der Vater soll sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten.

Die Raadkamer in Gent (Untersuchungskammer) hat am 25. August 2026 entschieden, die Mutter eines fünf Monate alten, 2024 in Gent verstorbenen Babys an die correctionele rechtbank (Strafgericht) zu verweisen. Gegen sie sollen Anklagen wegen fahrlässiger Tötung, unterlassener Hilfeleistung, Drogendelikten und Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegenüber einem Minderjährigen verhandelt werden. Der Vater wird der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt. Damit schließt die Untersuchungskammer das Vorverfahren in zentralen Punkten ab und eröffnet die strafgerichtliche Hauptsache.

Nach Angaben aus dem Ermittlungsverfahren befasste sich die Staatsanwaltschaft seit 2024 mit den Umständen des Todesfalls und wertete forensische Befunde sowie Zeugenaussagen aus. Die Raadkamer sah ausreichende Hinweise, um die Mutter dem Strafgericht zu überstellen; der Vater soll sich wegen eines Teilsachverhalts verantworten. Ein Schuldspruch ist damit nicht verbunden: Mit der Verweisung stellt die Untersuchungskammer fest, dass der hinreichende Tatverdacht für eine öffentliche Hauptverhandlung vorliegt. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Die correctionele rechtbank prüft nun, ob die vorgeworfenen Straftatbestände rechtlich und tatsächlich belegt werden können. In Verfahren dieser Art stützen sich die Strafkammern regelmäßig auf rechtsmedizinische Gutachten, ergänzende Aktenstücke und die Aussagewürdigung. Ob ergänzende Beweiserhebungen notwendig sind, entscheidet das Gericht im Fortgang des Verfahrens. Auch prozessuale Einwendungen der Verteidigung – etwa zur rechtlichen Qualifikation der Tatvorwürfe – sind in dieser Phase möglich.

Der Fall ist in Ostflandern angesiedelt und betrifft ausschließlich die ordentliche Strafgerichtsbarkeit in Belgien. Zuständig für die Vorprüfung war die Raadkamer am Gericht erster Instanz in Gent; die Hauptverhandlung findet vor der dortigen correctionele rechtbank statt. Die Staatsanwaltschaft führt die Anklage; Termine und Umfang der Beweisaufnahme werden vom Gericht festgelegt. Hinweise auf ein Assisenverfahren liegen nicht vor, da die vorgeworfenen Delikte in die Zuständigkeit des Strafgerichts fallen.

Mit der Entscheidung erhält das Verfahren einen klaren prozessualen Rahmen. Für die Beteiligten bedeutet dies den Übergang von der nichtöffentlichen Vorprüfung in die öffentliche Hauptverhandlung, in der die strafrechtliche Verantwortung der Beschuldigten geklärt wird. Prognosen über den Ausgang verbieten sich zum jetzigen Zeitpunkt; maßgeblich sind die in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise und die rechtliche Würdigung durch das Gericht.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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