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Gent: Ex-Buchhalter von Boudewijn Seapark erhält 20 Monate auf Bewährung

Das Berufungsgericht in Gent hat einen 47-Jährigen aus Oostende wegen Betrugs zum Nachteil des Boudewijn Seapark in Brügge zu zusätzlichen 20 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Berufungsgericht in Gent hat einen 47-jährigen Mann aus Oostende zu einer zusätzlichen, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Der frühere Buchhalter des Boudewijn Seapark in Brügge hatte dem Freizeitpark nach Gerichtsangaben mit fingierten Buchungen und fehlgeleiteten Zahlungen insgesamt 92.000 Euro entzogen. Das Urteil fiel nach einer Berufungsverhandlung am 31. August 2026.

Der Fall war bereits zuvor strafrechtlich relevant: Der Mann war kurz vor dem jetzt abgeschlossenen Verfahren in einer anderen Sache wegen ähnlicher Wirtschaftsdelikte zu 40 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In erster Instanz war für den Betrug zum Nachteil des Boudewijn Seapark zunächst keine zusätzliche Strafe verhängt worden. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein und verlangte eine weitere Sanktion. Das Berufungsgericht gab dem in weiten Teilen statt und setzte die ergänzende Strafe nun fest.

Nach Darstellung der Anklage handelte der Buchhalter über mehrere Monate nach einem wiederkehrenden Muster, indem er interne Kontrollen umging und Zahlungen auf unberechtigte Konten lenkte. Die Verteidigung verwies vor Gericht auf persönliche Probleme und eine dokumentierte Spielsucht des Angeklagten; diese Einlassungen wurden als mildernde Umstände zur Kenntnis genommen, änderten aber am Schuldumfang nichts. Die Richter betonten, die Taten beschädigten das Vertrauen in unternehmerische Kontrollmechanismen und rechtfertigten trotz der bereits bestehenden Vorverurteilung eine eigenständige Reaktion.

Mit dem Urteil sind Rückzahlungs- und Schadenersatzpflichten zugunsten des Unternehmens verbunden. Über die genauen Modalitäten der Rückerstattung äußerte sich das Gericht im Rahmen der öffentlichen Urteilsverkündung nicht im Detail; in der Berufungsverhandlung war jedoch die vollständige Wiedergutmachung der 92.000 Euro Thema. Der Mann ist bislang nicht vorbestraffungsfrei; die jetzt bestätigten Delikte fügen sich nach Lesart des Gerichts in ein Muster ähnlich gelagerter Vermögensstraftaten.

Der Boudewijn Seapark ist ein privat geführter Freizeitpark in Brügge in Westflandern. Unternehmensseitig wurden laut Verfahrensangaben interne Abläufe überprüft und zusätzliche Kontrollschritte in der Finanzverwaltung eingeführt. Ob die Verteidigung weitere Rechtsmittel anstrebt, war zunächst nicht bekannt. Die Entscheidung des Berufungsgerichts in Gent (Hof van Beroep Gent) ist mit Blick auf die Strafzumessung richtungsweisend für Fälle, in denen parallel gelagerte Delikte zeitlich nah aufeinandertreffen und in getrennten Verfahren abgeurteilt werden.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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