Gesundheit

Französische Patienten suchen weiter Sterbehilfe in Belgien

Ein Grenzarzt aus Longwy berichtet von anhaltenden Anfragen aus Frankreich. Aktuelle Zahlen der Föderalen Kommission stützen die Bedeutung Belgiens für grenzüberschreitende Fälle trotz des neuen französischen Gesetzes vom 15. Juli 2026.

Ein Interview mit dem Grenzarzt Yves de Locht vom 28. August 2026 zeichnet ein klares Bild: Aus Frankreich treffen weiterhin regelmäßig Anfragen zur Sterbehilfe ein. De Locht, der in der Region Longwy praktiziert, sagte, Französinnen und Franzosen würden „immer noch nach Belgien kommen, um euthanasiert zu werden“. Diese Einschätzung ist eine zugeschriebene Aussage und spiegelt die Sicht eines grenznah tätigen Arztes wider.

Offizielle belgische Angaben belegen zugleich die anhaltende Relevanz des Themas. Die Föderale Kommission für die Kontrolle und Auswertung der Euthanasie veröffentlichte am 20. März 2026 Zahlen zum Berichtsjahr 2025. Demnach wurden 4.486 Registrierungsdokumente geprüft; 1.107 davon lagen in französischer Sprache vor. Gegenüber 2024 wurde ein Anstieg registriert. Die Kommission meldete keine Weiterleitungen an die Staatsanwaltschaft. Diese Zahlen sagen nichts über die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aus, zeigen aber, dass ein erheblicher Teil der Verfahren in französischer Sprache dokumentiert wird.

Belgisches Recht ermöglicht den Zugang zur Euthanasie auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Freiwilligkeit, Entscheidungsfähigkeit und ein als untragbar empfundenes Leiden müssen vorliegen; zusätzlich sind organisatorische und finanzielle Fragen zu klären. Das Föderale Gesundheitsministerium erläutert die praktischen Bedingungen für nicht in Belgien Wohnhafte und betont die strengen Verfahrensanforderungen, einschließlich ärztlicher Rücksprachen und der vorgeschriebenen Dokumentation.

Frankreich hat am 15. Juli 2026 die Regelung „Aide à mourir“ verabschiedet. Sie verändert die nationale Rechtslage, führt jedoch nach ersten Bewertungen nicht zu einer sofortigen Angleichung der Praxis an die seit Jahren etablierten belgischen Verfahren. Fristen, neue Verfahrenspflichten und die Organisation im Gesundheitswesen werden als Gründe genannt, warum grenzüberschreitende Wechselfälle fortbestehen könnten. Beobachter verweisen zudem auf pragmatische Faktoren: Sprachangebote, bestehende Netzwerke und verfügbare Kapazitäten in Belgien.

Für Belgien bedeutet der Zustrom aus dem Ausland zusätzlichen Aufwand in der Koordination, etwa bei Dolmetschern, Unterbringung und Terminabstimmung. Für Frankreich beginnt nach der Gesetzesverabschiedung eine Phase der Umsetzung und Kontrolle, in der sich erst zeigen wird, ob die Verfahren so ausgestaltet werden, dass grenzüberschreitende Anfragen spürbar zurückgehen. Der aktuelle Anlass sind das Interview aus Longwy und die jüngsten belgischen Kommissionszahlen; individuelle Einschätzungen, wie jene von Yves de Locht, werden als solche gekennzeichnet.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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