Die Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAGG) hat am 29. August 2026 Ermittlungen eingeleitet, um zu klären, ob ein in den Niederlanden identifizierter Spermaspender mit mindestens 121 zugeordneten Kindern auch in Belgien zum Einsatz kam. Auslöser ist eine Recherche des niederländischen Fernsehmagazins Nieuwsuur, auf die sich weitere Medienberichte sowie die niederländische Stiftung Donorkind stützen.
Nach diesen Darstellungen steht die Stiftung Donorkind mit einer Gruppe von Müttern in Kontakt, die zusammen 121 Kinder aufführen, deren biologischer Vater ein Mann aus der Region Groningen sein soll. Ob und in welchem Umfang Spenden dieses Mannes in Belgien verwendet wurden, ist offen. Die Prüfung der FAGG richtet sich nach eigenen Angaben darauf, mögliche Spuren in belgischen Fertilitätskliniken zu verifizieren und die Nutzung von Samen über informelle Kanäle nachzuzeichnen.
Belgien verfügt über klare regulatorische Vorgaben für die Samenspende und baut seit 2024 das Register Fertidata aus, um Behandlungen und Donorendaten systematisch zu erfassen. Die Behörde hat in der Vergangenheit bei Auffälligkeiten klinikübergreifende Kontrollen veranlasst, etwa im Zusammenhang mit einem Spender, bei dem eine TP53-Genmutation und Überschreitungen nationaler Obergrenzen festgestellt wurden. In solchen Fällen erfolgen retrospektive Prüfungen sowie gegebenenfalls Rapid Alerts an europäische Partnerbehörden.
In der aktuellen Lage sammelt die FAGG Hinweise aus Kliniken und Rückmeldungen von Betroffenen, um Lieferwege und Dokumentation abzugleichen. Bei Verstößen gegen belgisches Recht – etwa durch direkte, nicht ärztlich begleitete Inseminationen oder den grenzüberschreitenden Vertrieb über Vermittler – wären Aufsichtsmaßnahmen möglich. Zuständig bleibt Belgien für Behandlungen und Lieferungen im Inland; bei grenzüberschreitenden Vorgängen greifen etablierte Melde- und Kooperationsmechanismen innerhalb der Europäischen Union.
Die bisher genannten Fallzahlen sind Zuschreibungen aus Medienrecherchen und der Kommunikation der Stiftung Donorkind. Unabhängige, fallbezogene Bestätigungen durch belgische Einrichtungen oder durch DNA-Abgleiche liegen öffentlich nicht vor. Die FAGG betont, dass sie den Sachverhalt prüft und über weitere Schritte informiert, sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Interessenvertretungen von Eltern fordern derweil rasche Auskünfte und eine konsequente Anwendung der bestehenden Regeln, um Mehrfachnutzungen einzelner Spender über nationale Grenzen hinweg besser zu begrenzen.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).