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Flandern präzisiert Solarstrom-Abrechnung in Sozialwohnungen

Die flämische Verwaltung hat am 4. September 2026 klargestellt: Bei digitalen Zählern gilt seit 1. März 2021 die Berechnung nach tatsächlichem Selbstverbrauch; kollektive Anlagen sind ausgenommen.

Die flämische Verwaltung hat ihre Informationsseite zur Abrechnung von in Sozialwohnungen erzeugtem Solarstrom am 4. September 2026 aktualisiert und die Anwendung der Modelle Photovoltaik-Forfait und PV-bijdrage präzisiert. Demnach ist bei an digitale Zähler angeschlossenen Einzelanlagen die verbrauchsorientierte PV-bijdrage maßgeblich: Seit dem 1. März 2021 bildet der gleichzeitig selbstverbrauchte Solarstrom die Grundlage der Berechnung. Die pauschale Bemessung nach Haushaltsgröße (Photovoltaik-Forfait) findet in diesen Fällen nicht mehr Anwendung. Kollektive Anlagen in Mehrparteienhäusern sind ausdrücklich ausgenommen und unterliegen eigenen Vorgaben.

Die Klarstellung reagiert auf wiederholte Nachfragen aus der sozialen Wohnungswirtschaft. Wohnungsunternehmen, Trägerverbände und Wohnungsämter berichteten über Unsicherheiten bei der Umstellung auf digitale Zähler und der sozialverträglichen Gestaltung der Abrechnungen. Praktisch entscheidend ist künftig die Anschlussart: Der Einsatz digitaler Einzelzähler führt zur PV-bijdrage, während bei kollektiver Messung andere Regelungen greifen können. Damit beeinflusst die technische Ausführung von Neuinstallationen oder Zählerwechseln unmittelbar den künftigen Abrechnungsmodus und damit mögliche Entlastungen oder Mehrbelastungen für einzelne Haushalte.

Rechtsgrundlage sind die Zuständigkeiten der Vlaamse Regering und das regionale Energiedecreet. Für Auslegungs- und Detailfragen verweist die Verwaltung auf die Vlaamse Regulator van de Elektriciteits- en Gasmarkt (VREG). Die Verwaltung betont zugleich, dass sich die wirtschaftlichen Auswirkungen nicht pauschal beziffern lassen: Sie hängen von individuellen Verbrauchsprofilen, aktuellen Tarifregelungen sowie vertraglichen Vereinbarungen ab. Vermietende sollen vor einer Umstellung nachvollziehbar über die künftige Berechnungsmethode informieren und mögliche Entlastungsmechanismen erläutern.

Die aktualisierte Praxisinformation ordnet die Modelle in den breiteren energie- und sozialpolitischen Rahmen Flanderns ein. Sie verdeutlicht, dass die Verbreitung digitaler Zähler nicht nur energiewirtschaftliche Abrechnungen verändert, sondern auch in der sozialen Wohnungswirtschaft neue Verteilungseffekte erzeugt. Für Mieterinnen und Mieter mit hohem Tagesverbrauch kann der Fokus auf simultanen Eigenverbrauch Vorteile bringen; Haushalte mit überwiegender Nutzung außerhalb der Erzeugungszeiten profitieren dagegen weniger. Die Verwaltung rät daher zu Transparenz und, wo möglich, zu begleitenden Maßnahmen wie Beratung zum Lastmanagement. Prognosen über flächendeckende Effekte werden nicht getroffen; sie bleiben abhängig von Marktentwicklungen und künftigen regulatorischen Entscheidungen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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