Die Vlaamse overheid hat am 19. August 2026 auf der Plattform Vlaanderen.be einen Leitfaden zum „Welzijn van stagiairs, jongeren en uitzendkrachten“ vorgelegt. Das Dokument bündelt Vorgaben und Empfehlungen für Sicherheit und Gesundheit junger und temporär eingesetzter Personen und richtet sich an HR-Verantwortliche in Verwaltung und Betrieben in Flandern. Ziel ist es, Prozesse zu vereinheitlichen, Zuständigkeiten transparent zu machen und zentrale Prüfpunkte für Einsatzstellen darzulegen.
Kernpunkte sind eine Gefährdungsbeurteilung vor Einsatzbeginn, eine dem Alter und der Erfahrung angemessene Unterweisung und Begleitung sowie die aktive Vorbeugung psychosozialer Risiken. Vorgesehen sind klare Ansprechpersonen, Dokumentationspflichten und spezifische Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko. Der Leitfaden beschreibt Onboarding-Schritte, Anforderungen an Aufsicht und Unterweisung sowie Kriterien, wann externe Präventionsexpertise einzubinden ist.
Rechtlich stellt die Veröffentlichung klar, dass sie das föderale Arbeits- und Arbeitsschutzrecht nicht ersetzt. Maßgeblich bleibt die Welzijnswet und deren Auslegung durch den Federale Overheidsdienst Werkgelegenheid, Arbeid en Sociaal Overleg. Für bestimmte Kategorien verweist der Text auf das Decreet van 10 juni 2016, das in der Sammlung Codex Vlaanderen dokumentiert ist. Damit werden die regionalen Zuständigkeiten – etwa in der Rolle der Vlaamse overheid als Arbeitgeberin ihrer eigenen Dienste – mit bundesrechtlichen Pflichten verzahnt, ohne Kompetenzen zu überschreiten.
Für die Umsetzung nennt die Publikation operative Anlaufstellen. Die Gemeenschappelijke Dienst voor Preventie en Bescherming op het Werk (GDPB) unterstützt bei Risikoanalysen, Präventionsplänen und Schulungen. Arbeitsmedizinische Fragen werden unter dem Stichwort „arbeidsgeneeskundig onderzoek“ gebündelt. Arbeitgeber und Einsatzstellen werden angehalten, betriebliche Beratungsgremien frühzeitig einzubeziehen und bei Bedarf externe Dienste für Prävention und Schutz hinzuzuziehen. Hinweise zur Abgrenzung zwischen Praktika, Ausbildungs- und Beschäftigungsstatus sollen Doppelzuständigkeiten vermeiden.
Kurzfristig bietet der Leitfaden ein handhabbares Referenzdokument für den Einsatz von stagiairs, jongeren und uitzendkrachten. Er könnte zu Anpassungen bei Onboarding, Unterweisung und psychosozialer Prävention führen. Ob sich dadurch das Wohlbefinden messbar verbessert, hängt von der Umsetzung in den jeweiligen Dienststellen und Unternehmen ab. Klar ist: Die Leitlinien definieren praktische Mindeststandards, verweisen eindeutig auf das föderale Recht und erleichtern damit die rechtskonforme Organisation von Einsätzen in Flandern.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).