Die Vlaamse Belastingdienst (flämische Steuerverwaltung) hat am 3. November 2026 eine Online-Abfrage freigeschaltet, mit der sich die jährliche Kfz-Steuer eines einzelnen Fahrzeugs ermitteln lässt. Dafür genügen das amtliche Kennzeichen und das Datum der Erstzulassung. Nach Angaben der Behörde soll das Angebot Transparenz schaffen; die Berechnung stützt sich auf Daten des Dienst Inschrijving Voertuigen (DIV), dem föderalen Fahrzeugregister.
IT- und Datenschutzexpertinnen äußern erhebliche Bedenken. Die Kombination aus Kennzeichen und Erstzulassungsdatum ohne weitere Authentifizierung könne Rückschlüsse auf Fahrzeugtyp, mögliche Steuerhöhe und damit indirekt auf die wirtschaftliche Lage von Halterinnen und Haltern erlauben, heißt es in Stellungnahmen gegenüber Medien und Fachkreisen. Kritisiert werden außerdem potenzielle Massenauswertungen und Profilbildungen, wenn die Abfrage ohne strikte Begrenzungen möglich ist. Es handelt sich dabei um Bewertungen, eine umfassende rechtliche Prüfung steht noch aus.
Die Vlaamse Belastingdienst verweist auf ein einschlägiges rechtliches Fundament sowie auf technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Die Verarbeitung erfolge im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und mit regionalen sowie föderalen Bestimmungen, teilt die Verwaltung auf ihren Informationsseiten mit. Grundlage der Steuerberechnung sind demnach Datensätze, die das DIV bereitstellt; für bestimmte Verwaltungsakte gelten gesonderte Zugriffsregeln.
Aufsichtsrechtlich sind neben dem Fahrzeugregister die Vorgaben der Gegevensbeschermingsautoriteit (belgische Datenschutzbehörde) maßgeblich. In Leitlinien der Vlaamse Toezichtcommissie und Hinweisen des Agentschap Wegen en Verkeer wird betont, dass Identifizierungen durch öffentliche Stellen zweckgebunden und restriktiv zu erfolgen haben. Ob für die nun freigeschaltete Abfrage eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorliegt und ob sie vorab veröffentlicht wurde, ist bislang nicht vollständig dokumentiert.
Offen bleibt auch, ob die Abfragefrequenz technisch begrenzt wird und welche Protokolle die Verwaltung bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung vorsieht. Datenschutzfachleute erwarten daher weitere Prüfungen und gegebenenfalls Beschwerden bei der Gegevensbeschermingsautoriteit. Die Behörde selbst sieht nach bisherigem Stand keinen Verstoß gegen geltendes Recht.
Für Bürgerinnen und Bürger erhöht die Neuerung einerseits die Nachvollziehbarkeit der Steuerberechnung. Andererseits rückt sie Fragen nach Zweckbindung, Datensparsamkeit und wirksamen Schranken gegen automatisierte Abfragen in den Vordergrund. Politische und juristische Debatten über Reichweite und Grenzen solcher Transparenzinstrumente in Flandern sind wahrscheinlich.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).