In Flandern sind seit Anfang August bis Anfang September 2026 rund 20 Infektionen mit dem West-Nil-Virus bei Pferden bestätigt worden. Das geht aus aktuellen Mitteilungen der Dierengezondheidszorg Vlaanderen (DGZ) und behördlichen Meldungen hervor. Betroffen sind mehrere Gemeinden in den Provinzen Antwerpen und Vlaams-Brabant, darunter die Regionen Mechelen und Willebroek. Die DGZ veröffentlichte am 3. September 2026 eine aktualisierte Lagebeschreibung mit jüngsten Bestätigungen; zuvor waren Einzelfunde bei Wildvögeln im Mai und Juli gemeldet worden.
Der Föderale Lebensmittel- und Veterinärdienst FAVV ruft Tierärztinnen und Tierärzte dazu auf, das West-Nil-Virus bei neurologischen Symptomen von Pferden in die Differenzialdiagnose einzubeziehen und Verdachtsfälle unverzüglich den lokalen Kontrollstellen zu melden. Die Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AFMPS) ordnete am 17. August 2026 zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen im Blutspendedienst für Spender aus betroffenen Gemeinden an, nachdem in der Region Vilvoorde ein Pferdefall bestätigt worden war. Sciensano und die flämischen Stellen verfolgen die Lage gemeinsam mit Diagnostiklabors.
Klinisch äußert sich eine Infektion bei Pferden typischerweise durch Fieber und neurologische Ausfälle bis hin zu Lähmungen. In Belgien wurden bei einzelnen Tieren schwere neurologische Symptome beschrieben; in Einzelfällen war eine Euthanasie erforderlich. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch oder durch direkten Kontakt zwischen Pferden und Menschen ist nicht belegt. Hauptüberträger sind infizierte Stechmücken. Die Behörden empfehlen verstärkte Mückenbekämpfung, das Abschirmen von Stallungen in der Dämmerung und die Rücksprache mit Tierärztinnen und Tierärzten über Impfmöglichkeiten.
Die flämischen Nachweise stehen im europäischen Kontext eines in diesem Sommer erhöhten Auftretens von West-Nil-Virus-Fällen bei Vögeln und Pferden; in den Niederlanden meldete das RIVM bis Anfang September auch mehrere humane Infektionen. Für die Allgemeinbevölkerung schätzen Sciensano und das FAVV das unmittelbare Gesundheitsrisiko weiterhin als begrenzt ein. Zugleich verweisen sie auf die jahreszeitlich erhöhte Mückenaktivität und bitten um wachsame Meldung verdächtiger Tiererkrankungen über die vorgesehenen Kanäle.
Die Angaben beruhen auf bestätigten Laborbefunden und datierten Mitteilungen der zuständigen Stellen seit August 2026. Eine Einstufung der epidemiologischen Lage über die genannten Bezirke hinaus nahmen die Behörden nicht vor; sie verweisen stattdessen auf gezielte, lokal angepasste Maßnahmen.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).