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Flandern koppelt Führerscheinprüfungen: Praxis nur nach Theorie im selben Gewest ab 1. Januar 2027

Die flämische Regierung hat die Una-via-Regelung beschlossen: Praktische Fahrprüfungen in Flandern sind ab 1. Januar 2027 nur möglich, wenn das Theorietest zuvor in Flandern bestanden wurde.

Die flämische Regierung hat eine neue Una-via-Regelung für Führerscheinprüfungen endgültig beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Kandidatinnen und Kandidaten die praktische Fahrprüfung in Flandern nur ablegen, wenn sie zuvor die Theorieprüfung in einem flämischen Prüfzentrum bestanden haben. Das Vorhaben wurde von Mobilitätsministerin Annick De Ridder angekündigt und nun rechtsverbindlich festgelegt.

Nach Darstellung der flämischen Behörden zielt die Maßnahme darauf, sogenannte Ausweichbewegungen zwischen den Regionen zu unterbinden, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Betrugsrisiken zu senken. In der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt gelten bereits engere Verknüpfungen zwischen Theorie- und Praxisprüfungen. Laut Flandern hatte dies zu vermehrten Anmeldungen für praktische Prüfungen in flämischen Zentren geführt, wenn Bewerberinnen und Bewerber ihre Theorie andernorts ablegten. Mit der nun beschlossenen Kopplung will die Regierung diese Verlagerungen beenden.

Für die Prüfzentren in Flandern bedeutet die Umstellung, dass ab dem Stichtag vor jeder praktischen Prüfung ein Nachweis über das in Flandern bestandene Theorietest kontrolliert wird. Wer die Theorieprüfung in der Region Brüssel-Hauptstadt oder in der Wallonischen Region abgelegt hat, muss die praktische Prüfung künftig in derselben Region planen. Für bereits vor dem 1. Januar 2027 gebuchte oder absolvierte Prüfungen gelten die bisherigen Regeln.

Die Regierung verweist auf längere Wartezeiten in einzelnen Zentren und auf Missbrauch bei der Terminvergabe als zusätzliche Gründe für die Reform. Unterstützer erwarten, dass die Zahl der Anmeldungen pro Region verlässlicher planbar wird und die Bearbeitung beschleunigt werden kann. Kritische Stimmen weisen hingegen auf mögliche Engpässe hin, wenn Prüflinge weniger flexibel zwischen Zentren wechseln können. Verbindliche Aussagen zu künftigen Erfolgsquoten und Wartedauern liegen noch nicht vor; die Entwicklung dürfte Gegenstand weiterer parlamentarischer Nachfragen bleiben.

Die Neuregelung betrifft alle flämischen Prüfzentren. Sie fügt sich in eine seit Jahren laufende Verschärfung von Prüf- und Ausbildungsanforderungen für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ein. Weitere Anpassungen, etwa zu Sonderfällen und Übergängen, sind den amtlichen Ausführungsbestimmungen vorbehalten. Klar ist bereits: Theorie und Praxis müssen für künftige Fahrerinnen und Fahrer, die die praktische Prüfung in Flandern anstreben, ab 2027 zwingend in derselben Region stattfinden.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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