Die Vlaamse overheid legt fest: Beschäftigte der flämischen Verwaltung reichen ihre Absichtserklärung (Intentieverklaring) für die Dienstfahrradregelung in diesem Jahr vom 1. Oktober bis zum 20. Dezember 2026 ein. Anlass der abweichenden Frist ist eine Lohnzurückhaltung (loonmatiging) im Jahr 2026, die die Berechnung des Flexbudget (flexbudget) beeinflusst und den Start um einen Monat nach hinten verlegt.
Vorausgesetzt werden für die Einreichung eine aktuelle Berechnung des Flexbudget, ein Leasingangebot mit Kostensimulation sowie ein voraussichtliches Lieferdatum. Die Übermittlung erfolgt digital über die Vlimpers-selfservice unter dem Pfad „Loon > Overzicht Selfservice > Salarissen en beloning > Bedrijfsfiets“. Die Verwaltung betont, dass nur fristgerechte und vollständig belegte Anträge berücksichtigt werden.
Begleitend kündigt die Vlaamse overheid drei Testevents an, bei denen Beschäftigte unterschiedliche Fahrradtypen – von Elektrorädern über Lastenräder bis zu Speedpedelecs – erproben können. Die Termine sind an den Standorten Brussel, Brugge und Hasselt vorgesehen. Neben Probefahrten bieten anwesende Fachhändler technische Beratung und Informationen zum Fahrradleasing. Der „Gemeenschappelijke Dienst voor Preventie en Bescherming“ empfiehlt die Teilnahme, um Materialwahl und Einstellungen an den täglichen Pendelgebrauch anzupassen.
Zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen verweist die flämische Verwaltung auf den föderalen Rahmen. Der Föderale Öffentliche Dienst Mobilität und Verkehr (FOD Mobiliteit en Vervoer) stellt die geltenden Regeln zu steuerfreien Erstattungen für den Arbeitsweg sowie zu Arbeitgeberleistungen rund um Dienstfahrräder zusammen. Nach Behördenangaben wurden die entsprechenden Informationsseiten zuletzt am 10. August 2026 aktualisiert. Für Personalverantwortliche und Beschäftigte bleibt wesentlich, die Einreichungsperiode 2026 und die internen Nachweisanforderungen einzuhalten, damit die Abwicklung im Lohnlauf korrekt erfolgen kann.
Hintergrund der Dienstfahrradregelung ist die Ausweitung nachhaltiger Mobilitätsangebote in der Verwaltung und die Verknüpfung mit dem Flexbudget. Die zeitlich befristete Lohnzurückhaltung in diesem Jahr wirkt auf einzelne Berechnungsparameter, ohne die grundsätzliche Möglichkeit des Fahrradleasings zu ändern. Die Verwaltung kündigt an, die üblichen Fristen nach Abschluss der Maßnahme wiederherzustellen. Aussagen zu künftigen Anpassungen bleiben vorbehalten und hängen von politischen und budgetären Entscheidungen ab.
Alle Angaben beruhen auf den veröffentlichten Mitteilungen der Vlaamse overheid und den Informationsseiten des FOD Mobiliteit en Vervoer. Änderungen im Detailvollzug sind möglich; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Dienstseiten.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).