Seit dem 12. August 2026 gilt in der EU die neue Verpackungsverordnung (PPWR). Kurz nach dem Geltungsbeginn hat die Europäische Kommission in Leitlinien und einer aktualisierten FAQ präzisiert, wer im Sinne der PPWR als „Hersteller“ einzustufen ist – eine Zuordnung, die in Belgien unmittelbar darüber entscheidet, wer Registrierung, Meldungen und Finanzierungsbeiträge in der erweiterten Herstellerverantwortung trägt.
Kern der Klarstellung: Hersteller ist nicht nur, wer eine Verpackung physisch produziert, sondern grundsätzlich, wer eine Verpackung erstmals unter eigenem Namen oder Markenzeichen auf dem Markt eines Mitgliedstaats bereitstellt. Wo der Markeninhaber außerhalb der EU sitzt, fällt die Rolle regelmäßig dem Importeur zu. Die Leitlinien erläutern zudem Sonderfälle wie Eigenmarken des Handels, Fulfillment-Dienstleister, grenzüberschreitenden Fernabsatz und Online-Plattformen. Ziel ist eine einheitliche Anwendung der PPWR in allen Mitgliedstaaten und eine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette.
Für Belgien bedeutet dies: Handelsunternehmen mit Private Labels sowie Importeure werden häufig als Hersteller adressiert und müssen PPWR-Pflichten systematisch umsetzen – von der Registrierung und Berichterstattung über Beiträge zu Sammel- und Verwertungssystemen bis zu Anforderungen an Gestaltung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und Kennzeichnung. Unternehmen sollten bestehende Marken- und Lieferverträge daraufhin prüfen, ob die Verantwortlichkeiten für Verpackungen eindeutig dokumentiert sind, und die internen Datenflüsse für Meldungen anpassen. Die Interregionale Verpackungskommission verweist auf die Klärungen der Europäischen Kommission und bereitet Informationsangebote für betroffene Akteure in Belgien vor.
Rechtlich maßgeblich bleibt der Wortlaut der Verordnung; die Leitlinien und die FAQ dienen der Auslegung und praktischen Umsetzung. Nationale Vollzugsregeln – etwa zu Registrierung, Kontrolle und Sanktionen – liegen weiterhin bei den Mitgliedstaaten und werden an die neuen Vorgaben angepasst. In Belgien werden die etablierten Verfahren der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung fortgeführt und schrittweise an die PPWR angeglichen.
Mit der Präzisierung des Herstellerbegriffs verfolgt die Europäische Kommission das übergeordnete Ziel der PPWR, Verpackungsabfälle zu verringern, Wiederverwendung zu fördern und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern. Für Unternehmen in Belgien schafft die Definition Rechtssicherheit über die Zuständigkeiten – und erhöht zugleich den Handlungsdruck, Prozesse, Vertragswerke und Compliance-Strukturen zeitnah auf die Anforderungen der PPWR auszurichten.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).