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Deutschsprachige Gemeinschaft startet sechsten ESF+-Projektaufruf – Frist bis 6. Oktober 2026

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 24. August 2026 den sechsten Projektaufruf im Rahmen des Europäischer Sozialfonds Plus veröffentlicht. Projekte zu Beschäftigung, Inklusion und lebenslangem Lernen können bis 6. Oktober 2026 eingereicht werden.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 24. August 2026 den sechsten Projektaufruf im Rahmen des Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) veröffentlicht. Der Aufruf richtet sich an Träger in Ostbelgien und bündelt Vorhaben, die den Zugang zu Beschäftigung verbessern, aktive Inklusion fördern und lebenslanges Lernen stärken. Anträge sind bis zum 6. Oktober 2026 einzureichen.

Nach Angaben der Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind für die Auswahl der Projekte in diesem Projektaufruf die in den Unterlagen definierten Förderziele, Kriterien und Nachweisanforderungen maßgeblich. Angesprochen sind insbesondere Einrichtungen und Organisationen mit regionalem Bezug, deren Vorhaben systematisch zur sozialen Teilhabe, Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt beitragen. Die Unterlagen erläutern förderfähige Kosten und Verfahrensschritte von der Antragstellung bis zur Bewilligung.

Der ESF+ ist das zentrale Beschäftigungs- und Sozialinstrument der Europäischen Union in der laufenden Förderperiode 2021–2027. In Belgien wird er dezentral umgesetzt; die Deutschsprachige Gemeinschaft steuert den regionalen Programmteil für Ostbelgien. Die Finanzierung der ausgewählten Projekte erfolgt anteilig durch die Europäische Union und durch die Deutschsprachige Gemeinschaft. Konkrete Fördersätze, verfügbare Budgets und Fristen sind den offiziellen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft verweist darauf, dass die Qualität der Projektkonzeption und die Passung zu den festgelegten Zielen über die Chancen im Verfahren entscheiden. Empfohlen wird eine frühzeitige Klärung inhaltlicher und formaler Fragen mit den zuständigen Ansprechstellen, etwa zur Ausgestaltung von Qualifizierungsbausteinen, zur Zielgruppenansprache oder zur Dokumentation von Ergebnissen. Evaluations- und Berichtspflichten bleiben integraler Bestandteil der Förderung.

Hintergrund: Der ESF+ bündelt verschiedene frühere EU-Instrumente zur sozialen Kohäsion und stärkt die Unterstützung für Beschäftigung, Kompetenzerwerb und Armutsbekämpfung. Für Ostbelgien sind Schwerpunkte traditionell Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, zur Stärkung der Basiskompetenzen, zur Unterstützung benachteiligter Gruppen sowie zur besseren Verzahnung von Bildung und Arbeitsmarkt. Mit dem nun gestarteten Projektaufruf führt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Programmdurchführung in der Förderperiode 2021–2027 fort und fokussiert auf umsetzungsreife Projekte, die messbare Resultate in der Region erzielen.

Prognosen über Bewilligungsquoten oder die spätere Mittelverteilung liegen derzeit nicht vor. Über Zuschläge und Projektstarts informiert die Verwaltung nach Abschluss der Prüfung und Entscheidung im Rahmen des Programms ESF+.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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