In Sint-Gillis-bij-Dendermonde (Ostflandern) untersuchen Polizei Dendermonde und Staatsanwaltschaft Dendermonde einen außergewöhnlichen Goldfund. Am 11. August 2026 hatten Arbeiter bei Renovierungsarbeiten in der Van Langenhovestraat eine in einer Wand verborgene Kiste mit Goldbarren, Münzen und Goldklumpen entdeckt. Die Behörden sicherten den Fund; vorläufige Schätzungen beziffern den Wert auf rund 9 Millionen Euro. Bis zur endgültigen Zuordnung wird das Material an einem sicheren Ort verwahrt.
Das Gebäude wird von der sozialen Organisation CAW Oost-Vlaanderen genutzt, die die Arbeiten veranlasst hatte. Nach übereinstimmenden Medienberichten meldete ein 18-jähriger Jobstudent namens Kobe den Fund der Polizei; er gilt als Finder. Mehrere Personen haben sich inzwischen als mögliche Anspruchsteller gemeldet. Die Ermittler bitten um Zurückhaltung, solange kriminaltechnische und rechtliche Prüfungen laufen. Vorrang hat die Klärung, ob es sich um rechtmäßig erworbene Vermögenswerte handelt oder ob Anhaltspunkte für Straftaten, Eigentumsvorbehalte oder Nachlassfragen bestehen.
Rechtlich ist die Lage komplex. In Belgien regelt das Zivilrecht den Umgang mit herrenlosen Schätzen und Zufallsfunden; bevor Ansprüche von Findern oder Grundeigentümern überhaupt relevant werden, muss ausgeschlossen sein, dass identifizierbare Vorbesitzer oder Erben ein vorrangiges Recht haben. Erst wenn kein nachweislicher Eigentumsanspruch besteht, kommen zivilrechtliche Zuweisungen – in der Praxis teils auch Aufteilungen zwischen Finder und Eigentümer des Grundstücks – in Betracht. Zuständig für die Untersuchung und die verfahrensrechtliche Einordnung ist die Staatsanwaltschaft Dendermonde (Openbaar Ministerie), die derzeit keine Frist für eine Entscheidung nennt.
CAW Oost-Vlaanderen erklärte, die Fortführung des sozialen Angebots im betreffenden Haus habe Priorität. Zur möglichen Verwendung eines etwaigen Erlöses äußerte sich die Organisation zurückhaltend, verwies aber auf den gemeinnützigen Auftrag. Unabhängig von zivilrechtlichen Ansprüchen bleibt die strafrechtliche Vorprüfung maßgeblich: Forensische Analysen zu Zusammensetzung, Alter und möglicher Herkunft der Stücke sollen Anhaltspunkte liefern, ob der Bestand aus legalen Quellen stammt oder etwa im Kontext älterer Vermögensverschiebungen verborgen wurde.
Die Ermittlungen dauern an. Solange weder Herkunft noch Eigentum abschließend geklärt sind, bleibt offen, ob und in welchem Umfang Finder, Grundstückseigentümer oder Dritte Rechte geltend machen können. Die Behörden wollen nach Abschluss der Prüfungen über das weitere Vorgehen informieren.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).