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Coca-Cola ruft 12er-Packs Zero Sugar in Belgien wegen falscher Etiketten zurück

Coca-Cola Europacific Partners Belgium und das FAVV rufen 12er-Packs Coca-Cola Zero Sugar (250 Milliliter) mit der Lotnummer 274AN2 zurück. Betroffen sind Produkte, die zwischen 8. und 23. Oktober 2026 bei Colruyt und Okay verkauft…

Coca-Cola Europacific Partners Belgium ruft in Abstimmung mit dem Föderalen Amt für die Sicherheit der Lebensmittelkette (FAVV) bestimmte 12er-Packs Coca-Cola Zero Sugar zurück. Der Rückruf betrifft PET-Flaschen zu 250 Millilitern aus der Lotnummer 274AN2 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28. Februar 2027, die im Zeitraum vom 8. bis 23. Oktober 2026 bei Colruyt und Okay in Belgien verkauft wurden.

Auslöser ist ein Etikettierungsfehler: Einige Flaschen tragen fälschlich das Etikett von Coca-Cola Original Taste, obwohl sie tatsächlich Coca-Cola Zero Sugar enthalten. Die betroffenen Flaschen sind an der schwarzen Verschlusskappe der zuckerfreien Variante erkennbar. Laut Hersteller handelt es sich demnach nicht um einen inhaltlichen Produktfehler, sondern um eine Abweichung zwischen Inhalt und aufgedruckter Deklaration.

Kundinnen und Kunden, die im genannten Zeitraum 12er-Packs mit 250 Milliliter-Flaschen erworben haben, werden gebeten, die Packungsangaben (Lotnummer 274AN2 und Mindesthaltbarkeitsdatum 28. Februar 2027) zu prüfen. Die Produkte können in den Filialen von Colruyt und Okay zurückgegeben werden; der Kaufpreis wird erstattet. Andere Verpackungsgrößen, Chargen oder Verkaufsstellen sind nach derzeitigen Angaben nicht betroffen.

Nach Angaben des Unternehmens und der Behörde wurde der Handel informiert und entsprechende Hinweise in den Märkten ausgehängt. Ein allgemeines gesundheitliches Risiko durch den tatsächlichen Inhalt der fehletikettierten Flaschen – es handelt sich um Coca-Cola Zero Sugar – wurde nicht gemeldet. Der Vorfall kann jedoch Verbraucherinnen und Verbraucher irreführen, die aufgrund des Etiketts gezielt ein Produkt mit Zucker erwartet haben.

Der Rückruf reiht sich in gängige Vorsichtsmaßnahmen bei Etikettierungsfehlern ein: Entscheidend ist die eindeutige Übereinstimmung zwischen Kennzeichnung und Inhalt, damit Konsumentinnen und Konsumenten informierte Entscheidungen treffen können. Unternehmen sind verpflichtet, bei Abweichungen den Vertrieb zu unterbrechen, die Öffentlichkeit zu informieren und eine unkomplizierte Rückgabe sicherzustellen. Das FAVV überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben und veröffentlicht im Regelfall die wichtigsten Eckdaten – Produktbezeichnung, Chargeninformationen, Vertriebswege sowie Handlungsanweisungen für Käuferinnen und Käufer.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die unsicher sind, ob ihre Ware betroffen ist, sollten Lotnummer und Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen oder die Servicehotlines von Colruyt und Okay kontaktieren. Belege sind für die Rückerstattung in der Regel nicht erforderlich, erleichtern aber die Abwicklung.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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