Kurzmeldung
Das Brüsseler Korrektionalgericht hat am Montag, 31. August 2026, einen 27-Jährigen aus Antwerpen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Drei Jahre davon wurden mit Probationsauflagen zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann wurde schuldig gesprochen, in Sint-Gillis eine Minderjährige zur Prostitution gezwungen und sie misshandelt zu haben sowie ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben.
Das Gericht betonte in seiner Begründung das besondere Schutzinteresse Minderjähriger und die Schwere der Taten. Gewaltanwendung und das gezielte Ausnutzen eines Alters- und Abhängigkeitsgefälles wogen bei der Strafzumessung schwer. Die teilweise ausgesetzte Strafe ist an Auflagen gebunden; ein Verstoß kann zum Vollzug des ausgesetzten Teils führen. Solche Auflagen dienen der Kontrolle und Rückfallprävention und können gerichtliche Verbote oder verpflichtende Begleitung umfassen. Das Urteil erging in erster Instanz, eine Berufung innerhalb der gesetzlichen Frist ist möglich.
Der Fall war seit längerem anhängig. Der Beschuldigte befand sich zunächst in Untersuchungshaft und wurde später unter elektronische Überwachung gestellt. Die Ermittlungen führte die Staatsanwaltschaft in Brüssel; sie mündeten in die Anklage und das nun ergangene Erkenntnis. Einzelne Beweismittel wurden öffentlich nicht im Detail dargelegt. Namen der Opfer wurden aus Opferschutzgründen nicht genannt.
Rechtlich werden in Belgien Anwerbung, Förderung und Ausbeutung der Prostitution von Minderjährigen als schwere Straftaten verfolgt. Der gesetzliche Schutzrahmen stellt klar, dass ein etwaiges Einverständnis einer minderjährigen Person unerheblich ist. Neben Freiheitsstrafen kann das Gericht ergänzende Maßnahmen anordnen, darunter Kontakt- oder Betretungsverbote sowie engmaschige Nachbetreuung. Verfahren mit minderjährigen Betroffenen werden regelmäßig von Opferschutzmaßnahmen begleitet, etwa durch Anonymisierung und eingeschränkte Öffentlichkeitsinformation.
Zuständig war das Korrektionalgericht, das in Belgien über Vergehen und eine Vielzahl von Verbrechen in erster Instanz entscheidet. Der Tatort in Sint-Gillis begründete die örtliche Zuständigkeit in der Brüssel-Hauptstadtregion; der Wohnsitz des Täters in Antwerpen ist dafür unerheblich. Eine mögliche Berufung würde vor dem zuständigen Berufungsgericht in Brüssel verhandelt. Ob die Verteidigung diesen Schritt geht, war zunächst offen.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).