Die Cour d’appel de Bruxelles hat Ende September 2026 in einem Schreiben an die föderale Ministerin Annelies Verlinden um 57 zusätzliche Stellen gebeten. Hintergrund ist ein stark wachsender Rückstand, der dazu führt, dass einzelne Verfahren erst für September 2028 terminiert sind. Über das Schreiben der Ersten Präsidentin Laurence Massart berichteten Le Soir, BRUZZ und BX1 übereinstimmend.
Den Berichten zufolge konzentriert sich die Überlastung auf die französischsprachige Anklagekammer (chambre des mises en accusation) und die französischsprachigen correctionellen Kammern des Berufungsgerichts. Zwischen 2020 und 2025 stiegen dort die Eingänge deutlich; genannt werden Zuwächse von rund 60 beziehungsweise 65 Prozent. Als Treiber gilt eine erhöhte Aktivität des Parquet fédéral, auch wegen spezialisierter Einheiten etwa zur Bekämpfung finanzieller Straftaten. Die personellen Mittel der Gerichte hätten mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten.
Die Gerichtsleitung setzt laut den Medienberichten bereits auf Überbrückungen: Pensionierte Richterinnen und Richter sowie Hilfsrichter werden herangezogen, interne Umschichtungen organisiert. Zugleich arbeiten Magistrate außerhalb regulärer Zeiten. Diese Notlösungen reichten jedoch nicht mehr aus, heißt es sinngemäß in der Korrespondenz. Aus der Berichterstattung wird zudem der Befund zitiert, Magistrate stünden „am Rande der Implosion“.
Eine unmittelbare Reaktion der föderalen Ebene lag den zitierten Medien am Veröffentlichungstag nicht vor. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Planstellen bewilligt werden, ist eine politische und haushalterische Entscheidung, die das zuständige Ressort mit dem Justizministerium abstimmen müsste. In Belgien werden Richterposten und das unterstützende Personal auf föderaler Ebene bereitgestellt; Prioritäten konkurrieren dabei mit anderen Ausgabenfeldern.
Die Folgen weiterer Verzögerungen wären erheblich. Längere Durchlaufzeiten beeinträchtigen Rechtszugang und Verfahrensgarantien, zumal Brüssel als Hauptstadtregion eine besondere Falllast aus nationalen und internationalen Verfahren trägt. Bereits in früheren Jahren hatten Berufsverbände und Gerichte wiederholt auf strukturelle Engpässe hingewiesen; die aktuelle Bitte der Cour d’appel de Bruxelles verleiht dem Thema neue Dringlichkeit, weil nun konkrete Zahlen, Fristen und Personalbedarfe benannt werden.
Offen bleibt, ob kurzfristige Entlastungen – etwa durch befristete Zuweisungen – die Lage stabilisieren können, solange keine dauerhafte Personalverstärkung beschlossen ist. Sollte die Regierung die geforderten 57 Stellen bewilligen, dürfte es dennoch Zeit benötigen, bis Rekrutierung, Einarbeitung und organisatorische Anpassungen die Rückstände in Brüssel spürbar abbauen.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).