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Brügge stoppt automatische Verlängerungen – Konzessionen für Reien-Rundfahrten werden 2027 neu vergeben

Die Stadt Brügge beendet die stillschweigende Verlängerung der Boots-Konzessionen auf den Reien und öffnet das Verfahren 2027 für neue Bewerber. Begründet wird der Schritt mit EU-Vorgaben zu Transparenz und Wettbewerb.

Die Stadt Brügge kündigt an, die Konzessionen für touristische Bootsfahrten auf den Reien ab 2027 in einem offenen Verfahren neu zu vergeben. Damit wird die seit Jahrzehnten praktizierte, automatische Verlängerung für die bisherigen Betreiber beendet. Nach Angaben der Stadt Brügge folgt die Neuausrichtung den Anforderungen der Europäischen Union, die bei Konzessionen Transparenz und Wettbewerb verlangt und stillschweigende Verlängerungen ohne Marktzugang für Dritte ausschließt.

Kern der Entscheidung ist, dass sich künftig auch neue Anbieter um den Betrieb der Rundfahrten bewerben können. Die bisherigen Unternehmen können erneut antreten, müssen sich aber einem wettbewerblichen Auswahlprozess stellen. Details zum Ablauf des Verfahrens – etwa Fristen, Zuschlagskriterien und die geforderte Leistungsbeschreibung – will die Stadt in den kommenden Monaten veröffentlichen. Entscheidend seien laut Stadtverwaltung Qualität, verlässlicher Betrieb und die Einbindung in eine nachhaltige Besucherlenkung.

Hintergrund ist die besondere Stellung der Reien als stadtprägende Wasserläufe und touristische Visitenkarte Brügge. Über Jahre lagen die Nutzungsrechte in denselben Händen und wurden ohne öffentliche Ausschreibung fortgeschrieben. Mit der Umstellung setzt die Stadt Brügge europäisches Vergaberecht um und will zugleich mehr Transparenz gegenüber Einwohnern und Marktteilnehmern schaffen.

Aus Sicht der Verwaltung dürfte das neue Verfahren mehrere Folgen haben: Es eröffnet zusätzlichen Wettbewerb um die Konzessionen, kann Anreize für Investitionen in leisere, saubere Antriebe setzen und schafft die Möglichkeit, Betriebszeiten und Kapazitäten klarer zu steuern. Preisstrukturen und Serviceangebote könnten sich im Zuge einer Neuordnung ändern; verbindliche Vorgaben dazu sollen im Ausschreibungspaket definiert werden. Einsprachen und Nachprüfungen sind im Rahmen des belgischen Verwaltungsrechts grundsätzlich möglich, ändern aber nichts am Grundsatz der künftig offenen Vergabe.

Die Zuständigkeit liegt auf kommunaler Ebene in Flandern. Die Maßnahme betrifft ausschließlich Brügge und die dortigen innerstädtischen Gewässer. Sie reiht sich in breitere Bemühungen der Stadt ein, Tourismusströme verlässlich zu lenken, Belastungen für Anwohner zu begrenzen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Wert des Angebots zu sichern. Mit der Ankündigung schafft die Stadt Brügge frühzeitige Planungssicherheit für Bewerber und stellt die Weichen dafür, dass die Reien-Rundfahrten ab 2027 auf eine rechtlich belastbare, transparente Grundlage gestellt werden.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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