Ein Gutachten des Raad van State, das Ende Oktober veröffentlicht wurde, übt scharfe Kritik an der geplanten Einschränkung des Startbetrags des Groeipakket auf das erstgeborene Kind. Demnach könnte die beabsichtigte Regelung dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz zuwiderlaufen; das oberste Verwaltungsberatungsorgan bemängelt die begrenzte rechtliche Grundlage und die mögliche Diskriminierung von Familien mit mehreren Kindern. Belgische Qualitätsmedien zitierten das Gutachten und hoben hervor, dass es sich um ein beratendes, aber gewichtiger Proteststimmen enthaltendes Dokument handelt.
Politisch zieht das Urteil unmittelbare Debatten nach sich: Oppositionsparteien fordern einen Rückzug der Maßnahme und warnen, die vorgesehene Einsparung stehe auf rechtlich unsicherem Grund. Die flämische Regierung steht nun unter Druck, das Gesetz in der Vorlage zu überarbeiten oder mit zusätzlichen Begründungen zu versehen; in der Berichterstattung wird betont, dass die Entscheidung weitreichende Folgen für die soziale Wohn‑ und Familienpolitik in Flandern haben könnte.