Politik

Branchenverband Electric Vehicle Belgium warnt vor 27 Millionen Euro Verlust durch Blockade der e‑Credits

Der Verband Electric Vehicle Belgium fordert die föderale Regierung auf, die nationale Umsetzung der e‑Credits nach RED III zu klären, sonst drohen Investitionsverluste von bis zu 27 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur in Belgien.

Der Branchenverband Electric Vehicle Belgium hat am 29. Oktober 2026 vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen einer anhaltenden Blockade bei den e‑Credits gewarnt. Nach Angaben des Verbandes verhindert die ausstehende nationale Umsetzung der EU‑Richtlinie RED III im Verkehrssektor derzeit die Auszahlung von e‑Credits in Belgien. Für 2026 beziffert der Verband konservativ entgangene Investitionen in die Ladeinfrastruktur; kumuliert könnten die Ausfälle bis Ende 2027 rund 27 Millionen Euro betragen.

Kern der Debatte ist die Frage, wie e‑Credits formal zugeteilt und registriert werden sollen. Der Verband Electric Vehicle Belgium fordert einfache, transparente Regeln: Anerkennung aller Ladepunkte, einschließlich privater Anschlüsse, schlanke Registerführung und Zuteilung auf Basis der tatsächlich gelieferten erneuerbaren Energiemengen. Betroffen seien Betreiber öffentlicher Ladepunkte, Unternehmen mit eigener Ladeinfrastruktur und Anbieter erneuerbarer Kraftstoffe, die e‑Credits am Markt an verpflichtete fossile Kraftstofflieferanten veräußern könnten.

Branchenvertreter verweisen auf die internationale Vergleichslage: Mehrere Nachbarstaaten, etwa die Niederlande und Deutschland, haben RED III bereits in nationales Recht überführt und berichten laut Verband über höhere Erlöse pro Kilowattstunde aus erneuerbarem Laden, was Investitionen begünstige. In Belgien nähmen unklare Ziele und fehlende Anreize dagegen die Kreditpreise und erschwerten die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte.

Der Verband mahnt eine rasche politische Einigung an, damit die revidierten Regeln rechtzeitig wirken können; als Realisierungsziel nennt Electric Vehicle Belgium den 1. Januar 2027. Fehle die Umsetzung, drohten finanzielle Nachteile für Investoren in die Ladeinfrastruktur und Wettbewerbsnachteile innerhalb des Binnenmarkts. Zugleich betont der Verband, dass die EU‑Umsetzungsfrist bereits am 21. Mai 2025 verstrichen sei und nun nationales Handeln notwendig sei, um die EU‑Klimaziele im Verkehr nicht zu gefährden.

Die Forderung von Electric Vehicle Belgium ist Teil einer breiteren Debatte über marktorientierte Anreize für den Ausbau der Elektromobilität. Eine zügige Entscheidung könnte nach Einschätzung des Verbandes unmittelbare positive Effekte auf die Investitionsbereitschaft in der belgischen Ladeinfrastruktur haben; anhaltende Verzögerungen hingegen würden dem Ausbau schaden.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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