Gesundheit

Belgisches Arzneimittelamt prüft Spur eines niederländischen Massenspenders

Die Föderale Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte prüft Hinweise, dass ein in den Niederlanden identifizierter Massendonor auch in Belgien aktiv war. Ein Nachweis liegt bislang nicht vor.

Die Föderale Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAGG) hat am 29. August bestätigt, dass sie prüft, ob ein in den Niederlanden als Massendonor identifizierter Mann auch in Belgien Samen geliefert hat – über Kliniken oder informell. Konkrete Belege liegen demnach derzeit nicht vor. Anlass sind Berichte niederländischer Medien und Hinweise der Stichting Donorkind, wonach dem Mann zunächst mindestens 121 Kinder zugeschrieben wurden; unterschiedliche Quellen nennen abweichende, teils höhere Zahlen.

Die Behörde wertet nach eigenen Angaben Akten und Lieferlisten von Fertilitätszentren aus, prüft Meldungen an die Aufsicht und zieht Unterlagen der Biovigilanz heran. Ergebnisse will das FAGG erst nach Abschluss der Prüfung veröffentlichen. Aussagen zum tatsächlichen Umfang, zu Ursachen möglicher Regelverstöße oder zu Sanktionen wären bis dahin Spekulation.

Der Fall berührt einen sensiblen Punkt der belgischen Reproduktionsmedizin. In Belgien gilt die Höchstgrenze von sechs Familien pro Spender. Überschreitungen hat das FAGG in der Vergangenheit wiederholt in Rapid Alerts dokumentiert und daraufhin Kontrollen sowie Audits angeordnet. Fachgesellschaften und Kliniken verweisen auf frühere Lücken im Datenaustausch und technische Fehler, seit es mehr Einrichtungen und grenzüberschreitende Behandlungen gibt. Vorsätzliche Verstöße weisen viele Zentren zurück.

Zur Risikobegrenzung wurde ein nationales Register namens Fertidata etabliert, das Mehrfachverwendungen pro Spender besser erkennbar machen soll. Gleichwohl zeigen jüngste Berichte, dass Datendisziplin und Meldewege entscheidend bleiben – gerade, wenn Spenden über verschiedene Kanäle, Länder und auch außerhalb regulierter Strukturen zirkulieren. Die nun laufende Abklärung des FAGG soll klären, ob und gegebenenfalls wo in Belgien Proben des betroffenen Mannes eingesetzt wurden und ob Dokumentations- oder Meldefehler vorlagen.

Sollte sich eine Nutzung bestätigen, stünden gestufte Maßnahmen im Raum: Information möglicher Empfängerinnen, vertiefte Aufsichtsverfahren und – je nach Befund – berufs- oder strafrechtliche Schritte gegen beteiligte Einrichtungen. Zugleich würde der Fall die Diskussion über die praktische Durchsetzung der sechs Familien pro Spender neu beleben. Bis zur Veröffentlichung der behördlichen Ergebnisse bleiben Kernpunkte: Die Prüfung läuft, der konkrete Belgien-Bezug ist nicht belegt, und Zahlenangaben zum Massendonor variieren je nach Quelle.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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