Polizei & Justiz

Belgische Mededingingsbehörde und niederländische Autoriteit Consument und Markt werben für engere Zusammenarbeit im Kartellrecht

In einem gemeinsamen Dossier (veröffentlicht am 8. Oktober 2026) fordern Axel Desmedt, Präsident der Belgische Mededingingsautoriteit, und Martijn Snoep, Vorsitzender der Autoriteit Consument & Markt, eine Vertiefung der praktischen Koordination bei Ermittlungen und Marktstudien.

Kurzmeldung

Die Spitzenaufsichten Belgiens und der Niederlande haben die Absicht bekundet, die praktische Zusammenarbeit im Kartell‑ und Fusionsaufsichtsrecht zu vertiefen. Anlass ist ein gemeinsames Dossier der Fachzeitschriften Mededingingsrecht in de Praktijk und Competitio, das am 8. Oktober 2026 veröffentlicht wurde. In einem Doppelinterview skizzieren Axel Desmedt, Präsident der Belgische Mededingingsautoriteit, und Martijn Snoep, Vorsitzender der niederländischen Autoriteit Consument & Markt, Optionen wie koordinierte Ermittlungen, gemeinsame Marktstudien und sektorübergreifende Projekte, etwa im Bereich Cloud‑Dienste.

Beide Gesprächspartner betonen, dass es sich derzeit um eine politische und administrative Zielsetzung handelt, nicht um eine bereits abgeschlossene institutionelle Reform. Konkrete, verbindliche bilaterale Abkommen wurden nicht angekündigt; formelle Joint‑Investigations oder abgestimmte Sanktionsentscheidungen blieben in den veröffentlichten Beiträgen offen. Die Diskussion zielt vor allem auf eine nächste Konkretisierung jenseits der bisherigen koordinativen Praxis im European Competition Network: mehr operative Abstimmung dort, wo grenzüberschreitende Verbraucher‑ und Unternehmensmärkte betroffen sind.

Für Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in Belgien und den Niederlanden könnten vertiefte Kooperationen zwei Gegenwirkungen haben. Positiv wäre eine höhere Kohärenz der Prüfungspraxis und ein geringerer Doppelaufwand bei parallelen Verfahren. Gleichzeitig bestünde das Risiko zeitgleicher Auskunftsverlangen, koordinierter Durchsuchungen oder paralleler Bußgeldverfahren, wenn gemeinsame Verdachtsmomente für grenzüberschreitende Kartelle oder missbräuchliches Verhalten bestehen. Welche Rolle die Europäische Kommission und das bestehende European Competition Network bei bilateralen Projekten übernehmen würden, bleibt eine zentrale Umsetzungsfrage.

Der aktuelle Nachrichtenanlass ist die Veröffentlichung des Dossiers am 8. Oktober 2026 und die darin formulierte Absicht der beiden Aufsichtsspitzen. Bis zu formalen Vereinbarungen bleibt die Initiative als politisch‑administrative Zielsetzung zu bewerten; rechtliche Wirkungen entstünden erst durch konkret vereinbarte Verfahren oder Abkommen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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