Belgien ändert die Regeln für sogenannte „slapende rekeningen“: Ab dem 1. September 2026 verjähren Ansprüche auf die Mehrheit der als schlafend eingestuften Bankguthaben und bestimmten Verträge in der Regel nach fünf Jahren. Zuständig für die Verwaltung bleibt die Deposito- en Consignatiekas, auf Französisch Caisse des Dépôts et Consignations. Das Föderale Finanzministerium beschreibt die Reform als Verfahrensvereinfachung für Institute und Betroffene.
Kern der Neuregelung ist die Verkürzung der Fristen, nachdem Konten oder Ansprüche über einen längeren Zeitraum inaktiv geblieben sind. Nach Angaben des Föderalen Finanzministeriums soll die Standardfrist künftig fünf Jahre betragen. Parallel werden Schwellenwerte angepasst: Kleinbeträge – etwa unter 250 Euro – können unter bestimmten Voraussetzungen früher und mit reduziertem Datensatz an die Deposito- en Consignatiekas übertragen werden. Ziel ist es laut Ministerium, die Abwicklung vergessener oder nicht mehr zuordenbarer Guthaben zu straffen, ohne bestehende Sorgfaltspflichten der Banken und Versicherer zu mindern.
Die Behörden betonen differenzierte Ausnahmen. Je nach Produktart und Rechtslage – etwa bei Lebensversicherungen mit schwer auffindbaren Begünstigten oder bei Verträgen mit speziellen Fälligkeitsregeln – können längere oder abweichende Fristen gelten. Zudem sind Übergangsbestimmungen vorgesehen, damit laufende Fälle rechtssicher in das neue System übergehen. Kreditinstitute und Versicherer bleiben verpflichtet, vor einer Überweisung an die Caisse des Dépôts et Consignations zumutbare Recherchen zur Identifizierung der Anspruchsberechtigten vorzunehmen und Kontaktversuche zu dokumentieren.
Für Verbraucher und Erben empfehlen die Behörden, mögliche Ansprüche frühzeitig zu prüfen. Über die Portale MyMinfin und e-DEPO lässt sich abfragen, ob schlafende Guthaben registriert sind und wie sie geltend gemacht werden können. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der erforderlichen Nachweise durch die Deposito- en Consignatiekas.
Die Reform betrifft ausschließlich den belgischen Rechtsrahmen und wird auf föderaler Ebene umgesetzt. Aussagen über finanzielle Auswirkungen – etwa die künftige Höhe der an den Staat übertragenen Beträge oder die Gesamtzahl inaktiver Konten – machen die Behörden derzeit nicht. Die offizielle Kommunikation beschränkt sich auf Verfahren, Fristen und Ausnahmetatbestände. Weitere Detailregelungen werden in begleitenden Ausführungsbestimmungen und behördlichen Hinweisen erläutert, die zum Stichtag 1. September 2026 maßgeblich sind.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).