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Belgien setzt neues Strafgesetzbuch in Kraft

Seit dem 1. September 2026 gilt in Belgien ein umfassend modernisiertes Strafgesetzbuch. Der Föderale Öffentliche Dienst Justiz bestätigte den Termin und die vorbereitenden Maßnahmen.

Seit dem 1. September 2026 gilt in Belgien ein umfassend modernisiertes Strafgesetzbuch. Der Föderale Öffentliche Dienst Justiz hat das Inkrafttreten bestätigt und erklärt, der Stichtag sei Teil eines lange vorbereiteten Codifizierungsprojekts. Der neue Kodex ersetzt die mehr als 150 Jahre alte Fassung und aktualisiert Sprache, Systematik und zahlreiche Tatbestände des Strafrechts.

Der Termin folgt auf die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt und eine ausgedehnte Vorbereitungsphase. Nach Beratungen im Ministerrat und ergänzenden rechtstechnischen Anpassungen wurde der 1. September 2026 als einheitlicher Start festgelegt. Begleitend hat die föderale Ebene Verfahrens- und Verwaltungsnormen an das neue Recht angepasst, um Brüche zwischen altem und neuem Regime zu vermeiden.

Inhaltlich führt der Kodex eine klarere Strukturierung der Delikte und Strafmaßkategorien ein und verankert zeitgemäße Rechtsbegriffe. Zugleich enthält er Übergangsbestimmungen, die den Umgang mit anhängigen Verfahren und mit unter dem alten Recht begangenen Taten regeln. Juristische Beobachter erwarten in der Anfangsphase Auslegungsfragen, etwa zu neu gefassten Tatbeständen und zur Anwendung der milderen Norm, sofern diese einschlägig ist.

Die Justiz und die Verwaltung haben sich in den vergangenen Monaten organisatorisch vorbereitet. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden erhielten Leitfäden und Schulungen; Fachanwendungen und Register wurden angepasst. Auch die Regionen haben flankierende Schritte gesetzt: Die Flämische Regierung beschloss Änderungen am Jugenddelinquenzdekret, um die Systematik an das neue Strafrecht anzugleichen. Weitere sektorspezifische Erlasse traten ebenfalls zum Stichtag in Kraft oder wurden entsprechend datiert.

Für die Praxis bedeutet der Wechsel eine erhöhte Aufmerksamkeit für Fristen, Definitionen und Strafzumessung. Anwältinnen und Anwälte müssen bei Beratungen prüfen, ob Übergangsregeln eingreifen und wie sich die Neufassung auf laufende Verfahren und mögliche Rechtsmittel auswirkt. Gerichte werden voraussichtlich Grundsatzfragen zeitnah klären, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.

Der Föderale Öffentliche Dienst Justiz stellt Informationsmaterial zur Verfügung und verweist darauf, dass das Ziel der Reform eine höhere Kohärenz und bessere Anwendbarkeit des Strafrechts ist. Die Umsetzung wird in den kommenden Monaten eng begleitet; weitere technische Anpassungen sind möglich, ohne den Stichtag in Frage zu stellen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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